Von: ka
Mailand – Wirklich wild getrieben hat es ein 41-jähriger Mann aus Mailand. Seine neue Gefährtin, die ein Kind von ihm erwartet, ließ er im Glauben, dass er bereits geschieden sei und daher bereit sei, mit der neuen Freundin den heiligen Bund der Ehe zu schließen. Er war aber immer noch mit seiner „alten“ Frau verheiratet.
Angeblich soll der Mann bereits seit 2006 von seiner damaligen Frau gesetzlich getrennt sein, aber eine nähere Bestandsaufnahme ergab, dass der Mailänder mit seiner Frau nicht nur eine stabile Ehe führte, sondern dass die Ehefrau gleich wie seine neue Freundin von ihm ein Kind erwartete.
Es war die Ehefrau in spe, die die Sache in Rollen brachte. Kurz vor dem Beginn des Ehekurses für die „Zweithochzeit“ versicherte der 41-Jährige seiner neuen Gefährtin, dass er bereits die Scheidung von seiner ersten Frau hinter sich gebracht hätte. Somit begannen die Vorbereitungen für die kirchliche Hochzeit und es wurde mit dem 10. April 2010 auch der Hochzeitstermin festgelegt.
Der Mann legte damals folgende Dokumente vor: Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde, in dem das Gericht von Mailand das Scheidungsurteil bestätigt, Geburtsbescheinigung mit Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen und Zivilstand, Taufschein und zuletzt eine Erklärung des apostolischen Gerichts, welche die erste Ehe des Mannes für nichtig erklärte. Schade nur, dass alle aufgezählten Dokumente gefälscht waren. Der Pfarrer, der das Paar trauen sollte, wurde argwöhnisch und suspendierte die kirchliche Hochzeitsvorbereitung.
Auch die Frau, die noch nie ihre künftigen Schwiegereltern kennengelernt hatte, wurde immer unruhiger. Als sie einmal ihrem Bräutigam in spe nachstellte, erwischte sie ihn unter seinem Haus mit seiner eigentlichen Familie und erfuhr im selben Moment, dass er nicht nur nicht gesetzlich getrennt war, sondern dass seine legitime Ehefrau von ihm ebenfalls ein Kind erwartete.
In der Folge zeigte die Gefährtin den Mann an und es kam zum Prozess. Das italienische Strafgesetzbuch sieht für Staatsbürger, die zwei Frauen heiraten, eigentlich eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das Urteil, das am 15. Juni erging, war aber recht milde. Der Mann, der wegen „versuchter Bigamie“ vor Gericht stand, wurde schließlich nur wegen „Personentausch“ und Fälschung öffentlicher Dokumente belangt.