Kritik von Mair und Pöder

“13 Rentner müssen zahlen, 18 Beamte sollen „saniert“ werden”

Freitag, 02. Februar 2018 | 11:33 Uhr
Update

Bozen – „An zwei aktuellen Beispielen wird deutlich, dass die Landesregierung mit zweierlei Maß misst. Während von 13 Niedrig-Renten-Beziehern 41.000 Euro zurückgefordert werden, sollen vom Rechnungshof verurteilte Landesbeamte ‚saniert‘ und schadlos gehalten werden. Dabei trifft die betroffenen Rentner keine Schuld, denn es liegt weder eine Falscherklärung noch eine Unterlassung vor. Vielmehr liegt der Fehler für die im Zeitraum 2010 – 2016 zu viel gezahlte Ergänzungszulage bei der Landeverwaltung. Zudem hätte diese das Geld laut Madia-Gesetz (Gesetz zur öffentlichen Verwaltung) innerhalb von 18 Monaten zurückfordern müssen“, schreibt die freiheitliche Fraktionssprecherin im Landtag, Ulli Mair, in einer Stellungnahme.

„Weitaus großzügiger und entgegenkommender gibt sich die Landesregierung, wenn es um die eigenen Beamten geht. Nach einem Urteil des Rechnungshofes gegen 18 Landesbeamte sollen diese nun mit einer so genannten authentischen Interpretation ‚saniert‘ werden. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um einen direkten Eingriff in ein laufendes Gerichtsverfahren. Auch bei den 18 Landesbeamten geht es um Zulagen, insgesamt um rund 565.000 Euro, die nicht hätten bezahlt werden dürfen. Anscheinend erhielten zwischen 2011 – 2016 rund 600 Beamte des Landes Führungs- und Koordinierungszulagen, die ihnen nicht zugestanden hätten, weil sie keine Führungs- oder Koordinierungsaufträge mehr innehatten. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Südtirol vorgesehene Regelung, wonach diese Zulagen nach einer gewissen Zeit Teil des Grundgehaltes werden, nicht rechtens ist. Für den Rechnungshof kommt die Weiterzahlung dieser Zulagen einer automatischen Lohnerhöhung gleich, was laut Staatsgesetz nicht zulässig ist“, führt Mair aus.

„Wenn der Landtag nun aufgefordert wird, rückwirkend ein Gesetz zu beschließen, um eine autonome Regelung zu verteidigen, so kann man dafür Verständnis aufbringen. Kein Verständnis werden die Bürger hingegen dafür zeigen, wenn – wie im Fall der 13 Niedrig-Renten-Bezieher – die Landesregierung tatenlos zuschaut“ schließt Mair.

Pöder bringt weiteres Beispiel der Ungleichbehandlung

“Im Juli 2017 hat die Landtagsmehrheit im Nachtragshaushalt per Gesetz zwei Marteller Gastwirten die Rückzahlung der zuviel erhaltenen Landesbeiträge in der Höhe von rund 400.000 Euro erlassen, fordert aber jetzt gleichzeitig die falsch berechneten Renten in der Gesamthöhe von rund 40.000 Euro von 13 Rentnern zurück”, kritisiert der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.

“Ich habe am 27. Juli 2017 im Südtiroler Landtag, im Zuge der Debatte zum umstrittenen Ad-Personam-Artikel im Nachtragshaushalt, mit dem zwei der SVP nahestehenden Gastwirten die Rückzahlung fälschlicherweise erhaltener Beiträge von rund 400.000 Euro erlassen werden sollten, die Ungleichbehandlung zwischen den beiden Gastwirten und den 13 Rentnern angeprangert: Die Einen dürfen das Geld behalten, die anderen müssen es sofort zurückzahlen”, so Pöder.

“Die Landtagsmehrheit hat den umstrittenen Passus im Nachtagshaushalt genehmigt, für den sogar der Marteller Bürgermeister auf Gemeindebriefkopf bei den Landtagsabgeordneten mit großem Nachdruck geworben hatte. Damit misst die Landesregierung mit zweierlei Maß: Die beiden Gastwirte behalten das zuviel erhaltene  Steuergeld, die 13 Rentner müssen es zurückerstatten”, so Pöder abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen