Südtiroler Politiker richten Begehrensantrag an Rom

2G-Pflicht: „Wir wollen keine Privilegien!“

Mittwoch, 26. Januar 2022 | 15:18 Uhr

Bozen – Ab 15. Februar gilt für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer des öffentlichen und privaten Sektors, die über 50 Jahre alt sind, die Impfpflicht – nicht jedoch für Politikerinnen und Politiker. Sie sind keine „Arbeitnehmer“ im engeren Sinne und fallen somit aus dem Raster. Der Staat hat es bisher versäumt, auch für sie die entsprechenden Vorschriften festzuschreiben. In einem Begehrensantrag fordern Südtiroler Politikerinnen und Politiker nun die gleiche 2G-Behandlung, wie sie für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer gilt.

„Wir Abgeordnete im Südtiroler Landtag und Regionalrat haben mehrmals betont, dass wir keine Privilegien wollen. Wir sind Vertreterinnen und Vertreter des Volkes und als solche muss auch für uns die 2G-Regel gelten, die im Februar umgesetzt werden soll“, sagt der SVP-Fraktionsvorsitzende Gert Lanz. Seine Partei hat einen Begehrensantrag an Rom formuliert, in welchem klare staatliche Vorschriften für die Umsetzung der 2G-Pflicht am Arbeitsplatz der Politikerinnen und Politiker gefordert werden. Prompt haben Vertreterinnen und Vertreter weiterer Parteien (Lega, Forza Italia, Team K, Partito Democratico und M5S) mitunterzeichnet. Damit ist die Genehmigung des Begehrensantrages im Südtiroler Landtag gesichert, wenn dieser in der kommenden Sitzungssession Anfang Februar zur Abstimmung vorgelegt und daraufhin umgehend nach Rom weitergeleitet wird.

„Vielleicht wird er bis dahin sogar obsolet, was in diesem Fall begrüßenswert wäre. Wenn Rom nämlich innerhalb der kommenden zwei Wochen die Anwendung der 2-Regel für Politikerinnen und Politiker definieren würde, könnten diese – wie für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer – ab 15. Februar greifen. Dann würden für sämtliche Zusammenkünfte aller politischen Organe in allen Regionen und Provinzen Italiens dieselben Regeln gelten – so wie sie eben auch für Arbeitnehmer und Vereine gelten werden. „Wir Politikerinnen und Politiker dürfen von der 2G-Regel am Arbeitsplatz nicht ausgenommen bleiben. Das wäre ungerecht und nicht nachvollziehbar. Deshalb bestehen wir auf eine klare und definitive Bestimmung auf gesamtstaatlicher Ebene“, so Lanz – auch wenn Oppositionsparteien aus fadenscheinigen Gründen den Antrag nicht mittragen wollen und diesen als „Farce“ oder „Schaumschlägerei“ abtun.

Von: mk

Bezirk: Bozen