Von: luk
Bozen – Die Südtiroler Gemeinden arbeiten weiter an der Erstellung der Gefahrenzonenpläne: Am 9. Jänner hat die Landesregierung den Gefahrenzonenplan (GZP) der Gemeinde St. Leonhard in Passeier genehmigt. Damit verfügen nun 105 der insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden über einen gültigen Gefahrenzonenplan – das sind 90 Prozent.
„Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist ein wichtiges Instrument für die Raumplanung und die Voraussetzung, um die Siedlungsentwicklung einer Gemeinde über einen längeren Zeitraum sicher und korrekt planen zu können”, betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner. „Er fördert den achtsamen Umgang mit Raum und Boden und die Sensibilisierung der Bürger für Naturgefahren.“
Die Erstellung des Gefahrenzonenplans erfolgt in mehreren Phasen, die mit der Genehmigung des Plans durch den Gemeinderat und im Anschluss durch die Landesregierung enden. Wie die Direktorin des Landesamtes für Landschafts- und Gemeindeplanung Carlotta Polo präzisiert, befinden sich die Gefahrenzonenpläne der elf noch ausständigen Gemeinden in der Prüfungs- oder Genehmigungsphase: In sechs Gemeinden läuft die fachliche Prüfung der Gefahrenzonenpläne durch die Ämter, während die Gefahrenzonenpläne von fünf Gemeinden in der Genehmigungsphase sind.
Der Gefahrenzonenplan von St. Leonhard in Passeier wurde vom Gemeinderat im Dezember genehmigt. Die Landesregierung hat das positive Gutachten der Dienststellenkonferenz geteilt und den Gefahrenzonenplan nun wie vom Gemeinderat beantragt genehmigt.
Alle Informationen zum Gefahrenzonenplan sind auf den Landeswebseiten im Portal Naturgefahren zu finden. Dort findet sich auch ein von der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellter, kompakter Info-Flyer mit den wichtigsten Informationen zum Gefahrenzonenplan auf einen Blick.




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