Österreich verleiht Staatsbürgerschaft an jüdische Opfer

Alt-Mandatare der SVP: „Beispiel europäischer Humanität“

Montag, 31. August 2020 | 17:52 Uhr

Bozen – „Österreich verleiht ab 1. September d.J. den überlebenden jüdischen Flüchtlingen aus der Zeit des Dritten Reiches und ihren Nachkommen die Staatsbürgerschaft und verwirklicht damit einen Programmpunkt der früheren Koalition von ÖVP und FPÖ. Mit dieser Geste setzt das Vaterland Österreich einen lobenswerten Schritt zur späten Wiedergutmachung“, stellt der Vorsitzende des Clubs der ehemaligen Mandatare der SVP, Alt- Landesrat Dr. Bruno Hosp, in einer Presseaussendung fest.

Diesem Beispiel sollten alle europäischen Staaten folgen, aus denen im Zweiten Weltkrieg jüdische Bürger vor der Verfolgung geflüchtet seien. Über 80 Jahre nach Beginn der Judenverfolgung in der ehemaligen „Ostmark“ würden leider nur noch wenige jüdische Opfer am Leben sein. Doch auch für die Nachkommen sei das Angebot der Wiederverleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft „ein wichtiges politisch-moralisches Zeichen auch gegen den aufkeimenden Antisemitismus in der Gegenwart.“ Österreich setze damit ein „Beispiel der Humanität für Europa.“ Die dauerhafte Solidarität mit dem jüdischen Volk sei mit Blick auf die bedrückende Verfolgungsgeschichte eine historische Verpflichtung ganz Europas.

Auch die Südtiroler, die 1919 gegen ihren Willen die Staatsbürgerschaft ihres Vaterlandes Österreich verloren hatten, sollten sie auf Antrag wiedererhalten, heißt es weiter in der Presseaussendung. Das österreichische Koalitionsprogramm von 2017 habe auch für die Südtiroler die österreichische Staatsbürgerschaft vorgesehen, und der Nationalrat habe dies noch vor der letzten Nationalratswahl in einer Resolution bekräftigt. Das souveräne Österreich solle diesen Schritt im europäischen Geist zeitnah verwirklichen. Italien habe dies für seine Auslandsitaliener auf der ganzen Welt schon 1992 (Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992) und für die italienischen Altösterreicher in Kroatien und Slowenien 2006 (Gesetz Nr. 124 vom 8.3.2006) gesetzlich vollzogen und damit einen wertvollen Beitrag für die Anerkennung der ethnisch-kulturellen Identität von Volksgruppen gesetzt. Ein modernes Beispiel sei auch der kroatisch-bosnische Vertrag von 2005 über die Doppelstaatsbürgerschaft. „Die Südtiroler hoffen auf diesen europäischen Geist ihres Vaterlandes Österreich, das Europa immer wieder ein Beispiel gegeben hat“, heißt es abschließend in der Presseaussendung.

Von: mk

Bezirk: Bozen