Von: luk
Bozen – Am 23. Juni, 15 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik, tritt das Verfassungsgesetz Nr. 2 vom 18. Mai 2026 in Kraft, mit dem die Änderungen des Autonomiestatuts gutgeheißen wurden (LPA hat berichtet). Wie bekannt geht es darin unter anderem um die Wiederherstellung autonomer Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eingeschränkt worden waren, neuen autonome Zuständigkeiten und die Schutzklausel für die Südtirol-Autonomie.
“Die Reform ist ein Meilenstein und zugleich ein Ansporn, uns unverzüglich wieder an die Arbeit zu machen, um die neuen Handlungsspielräume mit konkreten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes greifbar zu machen. Es gilt, dies mit mit Verantwortung und Augenmaß zu tun”, unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Landesverwaltung arbeite bereits an der Umsetzung der Autonomiereform: In einem ersten Schritt wird auf gesetzgeberischer Ebene der Ministerrat zur Verabschiedung von Entwürfen mehrerer, bereits vorliegender Durchführungsbestimmungen (beispielsweise zum Personalwesen oder den Öffnungszeiten im Handel) aufgefordert.




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