Von: apa
Am Donnerstag hat am Wiener Landesgericht mit der Verhandlung gegen Egisto Ott der größte heimische Spionage-Prozess der vergangenen Jahrzehnte begonnen. Der Staatsanwalt sparte in seinem Anklagevortrag nicht mit harten Worten. Ott habe “vereinfacht gesagt Landesverrat” begangen. Zum einen waren dafür laut Staatsanwalt finanzielle Motive, zum anderen beruflicher Frust ausschlaggebend. Ott bekannte sich zu sämtlichen Vorwürfen “nicht schuldig”.
Ott beklagt “beispiellose Hatz”
“Ich weise die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Anschuldigungen zurück”, sagte Ott zu Beginn seiner Beschuldigteneinvernahme. Es handle sich um “abstruse Vorwürfe”. Gegen ihn und seine Familie werde eine “beispiellose Hatz” geführt, “die mehr als acht Jahre andauert und scheinbar kein Ende nimmt”. Er sei seit 44 Jahren Polizist und habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Dennoch sei er von den Medien “zum Staatsfeind Nummer eins” gemacht worden.
“Ich bin fast 64 Jahre alt und will nichts mehr, außer in Pension zu gehen”, sagte Ott. Mit den gegen ihn gerichteten Anschuldigungen wolle man “ablenken von alle Missständen im BVT und im BMI”. Die Vorwürfe seien konstruiert: “Glauben Sie wirklich, dass ich das mach’, dass ich so dumm bin?”, warf der Angeklagte in den Raum.
Ott laut Staatsanwalt “beruflich frustriert”
Die Staatsanwaltschaft Wien kreidet dem früheren Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) neben Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vor allem nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten Russlands an. Ott habe “Aufträge für den russischen Geheimdienst ausgezeichnet erfüllt”, führte der Staatsanwalt aus. “Menschen wie Egisto Ott” seien dafür “sehr anfällig. Sie sind beruflich frustriert und benötigen dringend Geld”. Ott sei nämlich “spätestens ab 2013 pleite” gewesen: “Der russische Geheimdienst zahlt sehr gut.”
Ungeachtet seiner finanziellen Schwierigkeiten habe Egisto Ott seinen Lebensstandard aufrecht erhalten wollen, verriet der Staatsanwalt den Geschworenen. Der Ex-BVT-Chefinspektor gehe gern essen, trage teure Anzüge, sein Grundstück in Kärnten bezeichnete der Anklagevertreter als “Anwesen, das einem toskanischen Schloss gleicht.”
Das wies Ott massiv zurück. Er sei nie pleite gewesen. Er sei auch nicht von Hass gegen ehemalige Kollegen erfüllt: “Hass zerfrisst die Seele.” Er aber achte auf sein seelisches Wohlbefinden. Er sei “emotional”, hielt Ott fest, “aber das ist deshalb geschuldet, ich bin Halb-Italiener”. Weiters räumte Ott ein, er habe als unbequemer Beamte gegolten, was er mit seinen beruflichen Verdiensten rechtfertigte: “Wenn du guat bist, kannst die Pappn aufmochn. Wennst nix kannst, ist’s besser du hoitest die Pappn.”
Ott für Ankläger “kein Russlandromantiker”
Ott sei “kein Russlandromantiker”, betonte der Staatsanwalt. Neben finanziellen Gründen hätte Ott mit seiner Tätigkeit für den russischen Geheimdienst aus Frustration gehandelt. Nachdem er als Verbindungsbeamter in der Türkei abberufen wurde, sei Ott im BVT nur stellvertretender Hauptreferatsleiter geworden, was ihm “feste Arbeitszeiten bei einem geringeren Gehalt” beschert habe. Ott sei stattdessen “eine hohe Position im BVT” vorgeschwebt, er habe sich diesbezüglich auch ein Treffen mit dem Innenminister “in der Herrengasse oder beim Heurigen” erwartet. Dazu sei es aber nicht gekommen, wofür Ott parteipolitische Gründe geltend gemacht hätte, wie der Staatsanwalt ausführte.
Ott soll im Auftrag des per internationalen Haftbefehls gesuchten ehemaligen Wirecard-Spitzenmanagers Jan Marsalek ohne dienstlichen Auftrag Personendaten im Interesse des russischen Geheimdiensts abgefragt und an diesen weitergegeben haben. Für diese Abfragen, die sich unter anderem gegen einen abtrünnigen, in Moskau in Ungnade gefallenen russischen Geheimdienst-Offizier richteten, habe Ott “Sachverhalte erfunden”, führte der Staatsanwalt aus. Er habe den nach Montenegro Geflüchteten fälschlicherweise in die Nähe von autonom-anarchistischen Gruppierungen gerückt. Ähnliches sei anderen Russinnen und Russen widerfahren, die dem russischen Staat den Rücken gekehrt hatten und deren jeweiligen Aufenthaltsort der russische Geheimdienst lokalisieren wollte. Dabei sei Ott stets unter der Vortäuschung von dienstlichen Aufträgen behilflich gewesen, betonte der Staatsanwalt: “Es ist alles erstunken und erlogen.”
Ott bestritt die Abfragen nicht, betonte aber, dass diese alle legal waren und “im Zusammenhang mit internationaler Polizeiarbeit” getätigt wurden. Teilweise seien sie im Auftrag des damaligen stellvertretenden BVT-Direktors Wolfgang Zöhrer erfolgt. Im Fall des abgefragten ehemaligen Agenten des russischen Inlandsgeheimdiensts FSB sei es um ein “dienstlich legales” Vorgehen im Zuge der so genannten “Operation Doktor” gegangen: Eine Kontaktperson eines “befreundeten westlichen Geheimdiensts” sei an das BVT herangetreten und habe um Mithilfe ersucht. Er habe “internationale Amtshilfe” geleistet und die Leitung des befreundeten Dienstes regelmäßig informiert. Mehr wollte Ott mit Verweis auf seine Verschwiegenheitspflicht nicht sagen. Der Partnerdienst habe ihn davon “bis heute” nicht entbunden, womit er sich “im Inland und Ausland strafbar machen würde, wenn ich was sag”. Diese Verpflichtung zu schweigen nimmt Ott sichtlich ernst: “Ich wurde auch trainiert, unter Waterboarding. Das wurde an mir geübt. Ich selbst habe das nie gemacht.” Mit seinem Spitznamen “Dottore” habe die Operation aber nichts zu tun, den trage “in Italien jeder mit einem Anzug”.
Staatsanwalt bescheinigte Ott “Gefährdung der nationalen Sicherheit”
Ott soll sich laut Anklage bei der Ermittlung von Personendaten auch befreundeter Polizisten in Italien und Großbritannien bedient haben. Dabei habe er nicht nur Amtsmissbrauch, sondern “Landesverrat” begangen und “die nationale Sicherheit gefährdet”, stellte der Staatsanwalt fest. Auch die “körperliche Sicherheit” der von Ott ausgespähten Personen sei gefährdet gewesen.
Otts berufliche Tätigkeit beim BVT habe sich im Tatzeitraum lediglich auf “das Führen von verdeckten Ermittlungen im Assistenzdienst” beschränkt. Für Datenabfragen sei er “absolut nicht zuständig” gewesen. Den somit per se rechtswidrigen Auftrag für die Datenabfragen habe er vom mittlerweile untergetauchten ehemaligen Abteilungsleiter im BVT, Martin Weiss, erhalten, der wiederum im Auftrag Marsaleks gehandelt haben soll, schilderte der Staatsanwalt die “Auftragskette”. Weiss war damals bereits seit einem Jahr in Dauerkrankenstand, “es kann sich also nicht um einen dienstlichen Auftrag gehandelt haben.” Manche der Aufträge habe Ott dann wiederum an den Zweitangeklagten weitergegeben.
50.000 Euro in McDonalds-Sackerl
Zentrale Punkte der Anklage sind die Handys eines ehemaligen Kabinettschefs im Innenministerium und ein SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates, die von Ott über Marsalek ihren Weg zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gefunden haben sollen. Dafür soll Ott 50.000 Euro bzw. 20.000 Euro erhalten haben, wobei das Geld ihm laut Anklage jeweils in der Wiener Wohnung seiner Tochter übergeben wurde – beim ersten Mal “in einem McDonalds-Sackerl”, wie der Staatsanwalt berichtete.
Die Diensthandys seien “an von Jan Marsalek beauftragte unbekannte Mittäter zum Weitertransport nach Moskau über die Türkei zur weiteren Auswertung durch den russischen Geheimdienst” gegangen. In weiterer Folge hätte Marsalek – so jedenfalls die Anklage – “als russischer Agent vollen Zugriff auf die gesamten Daten des Dienstmobiltelefons” des ehemaligen Innenministerium-Kabinettschefs gehabt. Dadurch habe Ott maßgeblich der Republik geschadet, so der Staatsanwalt: “Wenn der russische Nachrichtendienst Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich von hochrangigen Beamten hat, dann werden die dadurch steuerbar und erpressbar.”
Auch in diesem Punkt unterschied sich Otts Darstellung deutlich von jener der Staatsanwaltschaft. Er habe die Handys in einem Briefkuvert in seinem Postkasten an seiner Wiener Adresse gefunden. “Immer wieder” habe er auf diesem Weg Informationen zugespielt bekommen. “Mir ist im Grunde genommen egal, von wem die Informationen kommen, solange sie verwertbar sind.”
“Ich habe die Handys niemandem, schon gar nicht dem russischen Geheimdienst übergeben”, versicherte Ott. Er habe die Geräte in Kärnten “physisch vernichtet”, indem er sie mit einem Fäustl zertrümmert und die Speichermodule in Salzsäure aufgelöst hätte, schilderte er. Die Salzsäure habe er in einem italienischen Supermarkt erworben”, wo sie “für sanitäre Probleme” feilgeboten würden.
“Fehleranalyse” nach Berliner Tiergartenmord
Folgt man der Anklage, soll Ott sogar so weit gegangen sein, nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst eine “Fehleranalyse” erstellt zu haben. In diese hätte er “nicht öffentliche Informationen und nachrichtendienstliche Kenntnisse” eingearbeitet. Als Auftraggeber vermutet der Staatsanwalt den russischen Nachrichtendienst. Ott habe “Schwachstellen” bei der Tatbegehung im Berliner Tiergarten aufgezeigt und “als Beamter des BVT eine Handlungsanleitung für zukünftige reibungsfreie und erfolgreiche Auftragsmorde durch den russischen Nachrichtendienst auf dem Boden der Europäischen Union” verfasst, wie in der Anklageschrift wörtlich zu lesen ist.
Das wies Ott zurück. Er habe dieses Papier “selbstverständlich geschrieben, ja, das stimmt”, aber nicht als Empfehlung, schon gar nicht für den russischen Geheimdienst. Das Papier sei “als Vorbereitung” für eine Konferenz “für einen kleinen Kreis von Nachrichtendienstlern” gedacht gewesen: “Das gehört zu meinen Aufgaben im Bereich der verdeckten Ermittlungen. Da gehört dazu, dass wir Fehleranalysen machen.”
Die Daten des Investigativjournalisten Christo Grozev, für die Ott persönlich ins Meldeamt Spital an der Drau ging, habe er nur deshalb abgefragt, um “mit ihm in Kontakt zu treten”, weil er medial so schlecht dargestellt wurde, behauptete Ott. Grozev hat Österreich mittlerweile aufgrund von Sicherheitsbedenken verlassen. Er und Weiss hätten als “Staatsfeinde” gegolten, man habe mit Grozev sprechen wollen, um “zumindest in internationalen Medien” ein “anderes Narrativ, eine andere Erzählung zu bekommen”, begründete Ott den Versuch, an den Bellingcat-Journalisten heranzukommen. In Österreich interessiere das sowieso niemanden “da sind Martin Weiss und Egisto Ott die bösen, bösen, Buben.”
Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt
Fragen der Staatsanwaltschaft wollte Ott nicht beantworten, und reagierte durchaus patzig, als dieser es doch versuchte. So nannte er den Staatsanwalt etwa einen “Märchenerzähler”. Die Verhandlung wird am Freitag – im deutlich kleineren Saal 203 – mit der Befragung des Zweitangeklagten fortgesetzt. Zeugen sind erst im Februar geladen.




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