Von: stnews
Brixen – Das Verwaltungsgericht hat weitere Rodungsarbeiten im Auwald der Industriezone von Brixen vorläufig gestoppt. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes der autonomen Sektion für die Provinz Bozen setzte mit Dekret vom 7. März die Vollstreckbarkeit mehrerer Beschlüsse aus, die im Zusammenhang mit einer umstrittenen Bauleitplanänderung stehen.
Betroffen sind der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Brixen Nr. 76 vom 18. Dezember 2025 sowie der Beschluss der Landesregierung Nr. 160 vom 27. Februar 2026. Beide Entscheidungen hatten eine Änderung des Bauleit- und Landschaftsplanes genehmigt. Außerdem wurde auch eine Rodungsanordnung vom 5. März vorläufig außer Kraft gesetzt.
Das Gericht gab damit einem Antrag auf eine einstweilige Dringlichkeitsmaßnahme statt. Eingebracht worden war der Rekurs vom Artenschutzzentrum St. Georgen und vom WWF Trentino-Südtirol, vertreten durch Rechtsanwältin Ulrike Vent.
Im Zentrum des Verfahrens steht die geplante Umwidmung von insgesamt rund 16.000 Quadratmetern Fläche im Bereich der Industriezone „I-Zone-Mitte“. Dabei sollen laut den angefochtenen Beschlüssen 9.294 Quadratmeter Wald mit besonderer landschaftlicher Bindung sowie 6.745 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche in ein Gewerbegebiet umgewidmet werden. Der Antrag dafür stammt von der Firma Progress.
Bereits am frühen Morgen des 6. März wurden im betroffenen Auwald mehrere große Bäume gefällt. Nach Angaben der Rekurssteller handelte es sich um etwa 15 hochstämmige Auwaldbäume, darunter bis zu rund 100 Jahre alte Schwarzpappeln mit Stammumfängen von bis zu 4,5 Metern. Die Rodungen erfolgten einen Tag nach der Veröffentlichung des Landesbeschlusses im Amtsblatt der Region und damit zu Beginn der gesetzlich vorgesehenen 60-tägigen Rekursfrist.
Kritik hagelt es auch, weil die Arbeiten laut den Rekursstellern außerhalb der im Umweltbericht vorgesehenen Fällperiode durchgeführt worden seien. Diese sieht aus Gründen des Vogelschutzes Rodungen nur zwischen 1. September und 28. Februar vor.
Das Verwaltungsgericht begründete die einstweilige Aussetzung damit, dass durch weitere Eingriffe möglicherweise vollendete Tatsachen geschaffen würden, noch bevor das Gericht über den Rekurs entscheiden könne. Weitere Rodungen könnten ökologische Strukturen wie alte Bäume oder Baumhöhlen unwiederbringlich zerstören.
Nach Angaben der Rekurssteller ist der Auwald Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten. In den alten Baumstrukturen befänden sich potenzielle Brutplätze für Vögel sowie Quartiere für Fledermäuse. Auch Kleinsäuger, Insekten und Reptilien nutzten den Wald als Lebensraum. Während der Rodungsarbeiten seien zudem mehrere Graureiher aufgescheucht worden, die sich bereits in der Balz- und Brutphase befunden hätten.
Mit dem Dekret ordnete das Gericht an, dass alle weiteren Arbeiten – darunter Rodungen, Bodenarbeiten und Bauvorbereitungen – bis zur weiteren gerichtlichen Prüfung ausgesetzt bleiben.
Über den Antrag auf Aussetzung wird der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtes in einer nichtöffentlichen Sitzung am 7. April beraten. Laut den Rekursstellern sei der Auwald trotz der bereits erfolgten Fällungen noch nicht vollständig zerstört, jedoch deutlich geschädigt. Sie fordern den Erhalt des verbleibenden Lebensraums und prüfen auch Möglichkeiten einer Renaturierung.
Bei den Rekursstellern vom Team Auwald handelt es sich um Franz Pattis (Initiative für ein lebenswertes Brixen), Petra Steiner (Artenschutzzentrum St. Georgen) und Luigi Mariotti (WWF Trentino Südtirol).



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