Von: ka
Bozen – Lange herbeigesehnt, jetzt Realität: Mit der Verabschiedung des Landesgesetzentwurfes zur öffentlichen Auftragsvergabe vergangene Woche wurde ein großer Schritt in Richtung Stärkung der lokalen Kreisläufe und Schutz der Arbeitnehmer getan. Der SVP-Landtagsabgeordnete Franz Locher ist zufrieden mit der Neuauflage des Gesetzes.
Möglich wurden die Anpassungen, da auf staatlicher Ebene die Bestimmungen für öffentliche Vergaben geändert wurden. Franz Locher sieht darin eine Reihe von Vorteilen: „Die restriktiven, zum Teil auch kontraproduktiven Vorgaben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen dürften damit zum größten Teil der Vergangenheit angehören. Durch die Anhebung des Schwellenwertes auf 140.000 Euro und demzufolge die Möglichkeit der Direktvergabe können die meisten Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden“. Profitieren werden laut Locher von der neuen Regelung vor allem die Gemeinden bei Auftragsvergabe bis zum neu festgelegten Schwellenwert und auch Kleinst- und Kleinbetriebe, die durch die künftige Aufteilung in Lose an Ausschreibungen bis zu 140.000 Euro teilnehmen können. Dadurch würden sich neue Märkte für das Handwerk und lokale Produzenten ergeben.
„Dieses Gesetz ist eine Vereinfachung und vor allem profitieren die lokalen Kreisläufe davon, immer mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität der Arbeitsaufträge“, freut sich Locher über das kläre Abstimmungsergebnis von 29 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen im Landtag. Neu geregelt wurde auch die Möglichkeit der Weitervergabe sowie deren stärkere Kontrolle. Ebenso wurde ein Passus eingebaut, bei dem Lebensmittel aus lokaler Produktion auch für Krankenhäuser berücksichtigt werden können. Doch nicht nur die Qualität der Produkte und der Aufträge wurde neu geregelt, auch der Schutz der Arbeitnehmer wurde mit dem neuen Gesetz wesentlich verbessert. Die angewandten Kollektivverträge müssen festgelegten Standards entsprechen, damit sollen Löhne, die deutlich unter dem Tarif liegen, vermieden werden.