Von: mk
Bozen – Auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung einer Ausweitung des Projektes “Plus +35” zugestimmt. Damit können fünf weitere Stellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb und fünf in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste (sprich Seniorenwohnheime) besetzt werden. “Einen Arbeitsplatz zu haben, ist besonders für Menschen mit einer Behinderung ein wichtiger Aspekt, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Zudem bietet die Arbeit eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit und ist unerlässlich dafür, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können”, betont Landesrätin Deeg. Das Projekt erweise sich als wirksames Instrument zur Förderung der Arbeitseingliederung und stoße bei den beteiligten Körperschaften nach wie vor auf Interesse, ergänzt die Landesrätin.
Seit 2006 werden über das Projekt “Plus +35” Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderungen vom Land Südtirol teilfinanziert. Ursprünglich waren damit 35 Arbeitsstellen vorgesehen, durch den heutigen Beschluss werden diese auf 162 Stellen ausgeweitet. Davon sind 46 Stellen im Südtiroler Sanitätsbetrieb und 116 Stellen in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste vorgesehen.
Aktuell sind 215 Personen über das Projekt angestellt, dies entspricht 148,5 Vollzeitstellen. Die Stellen sind für jene Mitarbeitenden reserviert, die sich in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung eintragen lassen und im Besitz der Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission sind. Eine der Voraussetzungen ist eine anerkannte körperliche Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent oder eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung (unabhängig vom Prozentsatz der Zivilinvalidität). Zudem müssen Interessierte den Nachweis der Teilnahme an einem Arbeitseingliederungsprojekt vorweisen sowie im Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein (Sprachgruppenzugehörigkeit, Zweisprachigkeitsnachweis, Studientitel).
Interessierte öffentliche Körperschaften, die eine Angestellte oder einen Angestellten mit Behinderung im Rahmen der Pflichtquote (oder über diese hinaus) beschäftigen, werden vom Land finanziell unterstützt. Das entsprechende Ansuchen kann jährlich bis 28. Februar für eine Erneuerung des Arbeitsverhältnisses, oder bis 31. Mai und 30. September für eine Neuanstellung im Amt für Menschen mit Behinderung eingereicht werden.