Von: luk
Bozen – Zum Fall des österreichischen Primars Dr. Thomas Müller, der wegen mangelnder Italienisch-Kenntnisse von der Südtiroler Ärztekammer ausgetragen wurde, hat sich die Carabinieri-Sondereinheit NAS erkundigt.
Schon vor zwei Tagen waren die Beamten bei der ärztlichen Direktion des Bozner Krankenhauses vorstellig geworden. Neben anderen Sachverhalten erkundigten sich die Carabinieri-Beamten auch, ob bereits Vorkehrungen zur Suspendierung von Dr. Thomas Müller, Primar des Zentrallabors am Bozner Landeskrankenhaus, getroffen worden seien.
In einem Rundschreiben hat der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, Florian Zerzer, dann die Rechtslage aufgeklärt. Es sei demnach geltendes Recht, „dass der aus der Kammer ausgetragene Primar 30 Tage Zeit hat, gegen das Dekret der Ärztekammer Rekurs einzureichen.“
Solange diese 30 Tage laufen, darf Primar Müller ohnehin nicht suspendiert werden.
Ärztekammer und Land auf Kollisionskurs
Indes befinden sich Ärztekammer und Land auf Kollisionskurs. „Die Ärztekammer ist ein staatstragendes Organ und als solches verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten“, verteidigt die Präsidentin der Südtiroler Ärztekammer, Dr. Monica Oberrauch, die Entscheidungen.
Arno Kompatscher als auch Gesundheitslandesrat Thomas Widmann sehen die Angelegenheit hingegen total anders. „Die Pflicht, einen rein deutschsprachigen Arzt in die Kammer einzutragen, besteht jetzt schon, weil Deutsch Verwaltungssprache ist“, betonen Kompatscher und Widmann.
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