"Diskriminierendes Salvini-Dekret"

Ausländische Autozulassung: STF plant Beschwerde bei EU-Kommission

Montag, 04. März 2019 | 17:22 Uhr

Bozen – Das neue Salvini-Dekret, wonach Personen, die einen Wohnsitz in Italien haben, nicht mehr mit einem „ausländischen“ Auto fahren dürfen, führt vor allem in Grenzregionen wie Südtirol zu Problemen. Darauf macht auch die Süd-Tiroler Freiheit aufmerksam. Die Bewegung ruft nun Betroffene dazu auf sich zu melden, um bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen Italien einzureichen. In den letzten Wochen seien bereits drakonische Strafen verhängt und sogar Fahrzeuge beschlagnahmt worden.

„Grenzpendler, Doppelstaatsbürger, Saisonarbeiter und Studenten werden unverschuldet zu Verbrechern gemacht, da sie in mehreren Staaten einen Wohnsitz bzw. Familienangehörige haben und nicht bei jedem Grenzübertritt das Autokennzeichen wechseln können“, erklärt der Landtagsabgeordnete Sven Knoll. Saisonarbeiter müssten beispielsweise zukünftig mehrmals im Jahr das Auto umschreiben lassen und Südtiroler Hotelmitarbeiter dürften nicht einmal mehr den Wagen der Gäste einparken.

Besonders eklatant sei aber die Diskriminierung gegenüber anderen EU-Bürgern. „Während alle anderen EU-Bürger mit ausländischen KFZ-Zulassungen in Italien fahren dürfen, ist dies Bürgern mit einem Wohnsitz in Italien untersagt. Wenn beispielsweise eine in Südtirol lebende Doppelstaatsbürgerin Besuch von ihren im Ausland lebenden Eltern bekommt, darf sie bei einem gemeinsamen Ausflug mit dem ‚ausländischen‘ Auto der Eltern nicht fahren“, erklärt die Bewegung.

Die Süd-Tiroler Freiheit ruft Betroffene dazu auf, sich unter info@suedtiroler-freiheit.com bei der Süd-Tiroler Freiheit zu melden. Die gesammelten Fälle werden dann in einer gemeinsamen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, um gegen das „diskriminierende Salvini-Dekret“ vorzugehen.

Von: mk

Bezirk: Bozen