Umschreibung wird empfohlen

Ausländische Kennzeichen: Auch bei Saisonarbeitern und Bekannten verschärfte Regeln

Mittwoch, 16. Januar 2019 | 14:35 Uhr

Bozen – Wer in Italien ansässig ist und ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fährt, könnte durch eine Regeländerung im Sicherheitsdekret verunsichert worden sein. Das Dekret ist seit 4. Dezember in Kraft.

Wie berichtet, ist es Personen, die ihren Wohnsitz seit mehr als 60 Tagen in Italien haben untersagt, mit einem Pkw mit ausländischer Kenntafel unterwegs zu sein. Bei Zuwiderhandlung werden Geldstrafen zwischen 712 und 2.848 Euro fällig. Außerdem kann das Fahrzeug für 180 Tage stillgelegt werden.

Auch bei Saisonarbeitern und Bekannten gilt: Vorsicht

Konkret heißt das: Auch ausländische Arbeiter mit Wohnsitz im Ausland, müssen ihr Auto umschreiben, wenn sie mehr als 180 Tage in Italien beschäftigt sind. Bei vielen Saisonarbeitern könnte dies etwa zutreffen.

Vorsicht sollten Südtiroler hingegen walten lassen, wenn ein Bekannter oder Verwandter aus dem Ausland darum bittet, das Steuer zu übernehmen. “Wenn ein Südtiroler am Steuer eines ausländischen Autos angetroffen wird, selbst wenn der Besitzer des Wagens daneben sitzt, dann wird die Strafe fällig”, bestätigt Peter Mock von der Straßenpolizei Medien gegenüber.

Noch keine Strafen in Südtirol

Wie der Alto Adige kürzlich berichtete, hat es aufgrund der Modifizierung der Artikel 93 und 132 im Straßenkodex in Südtirol noch keine Strafen gegeben. Dies bestätigte Anna Lisa Mongiorgi von der Straßenpolizei Bozen. Vielmehr helfe die Straßenpolizei dabei, Zweifel auszuräumen.

Achtung auch bei Leasingfahrzeugen

Bei Leasing- und Mietwagen gilt die Verschärfung der Regelung nicht, sofern die Gesellschaft keinen Sitz in Italien hat. Dennoch müssen auch Pkw-Fahrer mit einem Leasingauto achtsam sein. Das Gesetz will es nämlich so, dass sämtliche Vertragsdokumente mitgeführt werden, um bei einer Kontrolle eine Nachprüfung zu gewährleisten. Andernfalls wird eine Geldstrafe von 250 bis 1.000 Euro fällig.

Umschreibung empfohlen

Das Landesamt für Mobilität empfiehlt, Autos mit ausländischen Kennzeichen dringend umzuschreiben. Dies kann bei Agenturen oder direkt beim Landesamt vorgenommen werden. Die Umschreibung ist unproblematisch, sofern sich das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Das sollte allerdings in jedem Fall Voraussetzung sein.

Staat zieht Schrauben an

Der italienische Staat hat die Schrauben angezogen, weil das Phänomen mit ausländischen Kennzeichen ausgeartet ist: Zu viele Autofahrer haben in der Vergangenheit ihre Verkehrsstrafen nicht bezahlt. Außerdem entgingen der öffentlichen Hand Steuereinnahmen, die Versicherung wurde im Ausland gezahlt und die Fahrzeuge sind nicht der regelmäßigen technischen Überprüfung unterworfen.

Von: mk

Bezirk: Bozen