Von: mk
Bozen – Angestellte des Weißen und Roten Kreuzes können weiterhin auch Freiwilligentätigkeit leisten. Die entsprechende Ausnahmeregelung für Südtirol ist ab heute in Kraft. Für den ehemaligen SVP-Senator Karl Zeller ist damit trotzdem noch nicht das letzte Wort gesprochen. Er erinnert die Süd-Tiroler Freiheit an Vorwürfe, die sich nun als ungerechtfertigt herausstellen.
Mit der Reform des Volontariats im Jahr 2017 (sog. Dritter Sektor) wurde eine für das Weiße und Rote Kreuz Südtirol sehr nachteilige Bestimmung eingeführt: Ein Freiwilliger darf nämlich nicht mehr gleichzeitig im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich für die Organisation tätig sein, in der er Mitglied ist oder für die er Volontariatstätigkeit leistet.
„Diese Regelung hätte eine tiefgreifende Neuordnung der traditionellen Organisation des Weißen Kreuzes notwendig gemacht – mit großen Nachteilen auch für viele der betroffenen Mitarbeiter. Die Führungsspitze des Weißen Kreuzes, Ivo Bonamico und Barbara Siri, hat sich im vergangenen Winter an mich gewendet und auf dieses große Problem aufmerksam gemacht. In Zusammenarbeit mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und der damaligen Staatsekretärin Maria Elena Boschi ist daraufhin gelungen, die Regierung Gentiloni, die noch geschäftsführend im Amt war, zu überzeugen, eine Sonderregelung für Südtirol zu erlassen, die unserer besonderen Situation Rechnung trägt“, erklärt Zeller.
Die Regierung Gentiloni hat am 21. März 2018, also kurz nach den Parlamentswahlen, als eine ihrer letzten Amtshandlungen, beschlossen, einen Passus in das Korrekturdekret zur Reform des Dritten Sektors einzufügen, der das Weiße Kreuz in Südtirol und das Rote Kreuz in Südtirol und Trient von der Vorschrift der Unvereinbarkeit ausnimmt.
„Keine andere vergleichbare Rettungsorganisation in Italien, die Kranken- und Verletztentransporte durchführt, hat eine vergleichbare Sonderregelung, die nach der gestrigen Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik seit dem heutigen Tag in Kraft ist. Wieder einmal wurden die Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit Lügen gestraft: In einer Aussendung vom Juni 2018 haben der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer und der nunmehrige Landtagskandidat Cristian Kollmann nämlich behauptet, dass aus den Versprechungen für das Weiße Kreuz nichts geworden sei. Sie haben Maria Elena Boschi und mich der Lüge bezichtigt und uns beschuldigt, ‚billige Wählerstimmen‘ fangen zu wollen. Die SVP habe sich von Rom und ihren ständig wechselnden Parteien und Regierungen wieder einmal ‚über den Tisch ziehen lassen‘“, erklärt Zeller. Er erinnert auch an die Aussage „Mit solchen Freunden braucht es keine Feinde mehr“.
„Ich bin gespannt, was die beiden STF-Exponenten nun, nach dem Inkrafttreten der Ausnahmeregelung für Südtirol, ‚Kluges‘ von sich geben werden. Viel ist nicht zu erwarten, da Zimmerhofer und Kollmann offenbar nicht einmal Freund und Feind der Südtiroler auseinanderhalten können, was man von Landtagsabgeordneten oder von jenen, die in den Landtag wollen, schon erwarten könnte. Das Mindeste wäre aber eine Entschuldigung und ein großes Danke an Maria Elena Boschi und die SVP, dass wieder einmal eine wichtige Sonderregelung für Südtirol erreicht werden konnte. Sollte dies nicht in angemessener Form erfolgen, gibt es im Übrigen ja Gerichte, die zwar nicht für politischen Dilettantismus zuständig sind, aber mit der Frage der groben Rufschädigung befasst werden können“, erklärt Zeller abschließend.
Zimmerhofer und Kollmann: „Entschuldigung? Wofür?“
Bernhard Zimmerhofer und Cristian Kollmann von der Süd-Tiroler Freiheit wundern sich: Karl Zeller verlangt von ihnen eine Entschuldigung wegen angeblicher Rufschädigung und droht andernfalls mit gerichtlichen Konsequenzen.
Der Hintergrund: Ende Juni dieses Jahres bezichtigten Zimmerhofer und Kollmann den ehemaligen SVP-Parlamentarier sowie die damalige Parlamentskandidatin Maria Elena Boschi der Wahllüge. Beide hatten nämlich Anfang März versprochen, dass es ab Ende Mai für Angestellte innerhalb derselben Organisation, beispielsweise beim Weißen Kreuz, wieder möglich sein wird, den Freiwilligendienst zu verrichten. Das Versprechen war jedoch Ende Juni – wie aus der Antwort auf eine Landtagsanfrage hervorging – nicht eingelöst; daher der Vorwurf der „Wahllüge“ seitens der Süd-Tiroler Freiheit.
Dass nun – mit dreieinhalbmonatiger Verspätung – das Versprechen nun doch eingelöst werden konnte, indem ab 11. September die Ausnahmeregelung wieder in Kraft gesetzt wurde, nehmen auch Zimmerhofer und Kollmann mit Freude zur Kenntnis. Einen Grund, sich bei Zeller und Boschi zu entschuldigen, sehen sie allerdings nicht, denn, so wörtlich: „Wenn ein Wahlversprechen innerhalb des angekündigten Termins nicht eingelöst wird, wird daraus selbstverständlich eine Lüge, die nicht im Nachhinein zur Wahrheit erklärt werden kann!“
Worauf Zeller seinen Vorwurf der Rufschädigung konkret aufbauen wird, bleibt für Zimmerhofer und Kollmann demnach ein Rätsel. „Zellers Einschüchterungsversuche beeindrucken uns in keinster Weise und daher sehen wir ihnen gelassen entgegen“, sagen sie.
Und abschließend: „SVP und PD tun sich offenbar schwer, Lüge, Halbwahrheit und Wahrheit zu unterscheiden. Dies zeigen auch andere Fälle. Wir alle erinnern uns noch sehr gut an das Verfassungsreferendum, als beide Seiten tönten, dass die zentralistische Verfassungsreform gut für die Autonomie sei. Auch in der Toponomastik hat Zeller, trotz seiner vielen römischen ‚Freunde‘, gar nichts erreicht. Es ist schon klar, dass Zeller nun kurz vor der Landtagswahl zumindest irgendetwas liefern muss. Doch hätten wir als Süd-Tiroler Freiheit das Problem des Freiwilligendienstes nicht aufgeworfen, hätte er sich wohl auch hier nicht bewegt und Druck ausgeübt. Am Ende kann also Zeller sich wenn schon bei uns bedanken und nicht umgekehrt!“