Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der III. Gesetzgebungsausschuss Helmuth Renzler zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Anschließend hat der Ausschuss den Landesgesetzentwurf Nr. 60/20 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen (vorgelegt von der Landesregierung) mit vier Jastimmen (SVP, Alto Adige Autonomia) und drei Enthaltungen (Team K, 5 Sterne Bewegung, Grüne) genehmigt. Wie der Ausschussvorsitzende berichtet, wurde der Gesetzentwurf ausführlich diskutiert, wobei alle Änderungsvorschläge der Landesregierung angenommen wurden, bis auf einen zur Liberalisierung m Handel, der mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde.
Beim Landesgesetzentwurf Nr. 47/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 (eingereicht von den Grünen) – wurde der Übergang zur Artikeldebatte mit drei Ja (Team K, 5 Sterne Bewegung, Grüne) und vier Gegenstimmen (SVP, Alto Adige Autonomia) abgelehnt. Der Gesetzentwurf betrifft den Erwerb einzigartiger Kunstwerke ohne Wettbewerb und wurde von der Mehrheit als Einschränkung abgelehnt, wie der Vorsitzende berichtet.