Landesgesetzentwürfe behandelt

Ausschuss: GIS-Regelung für Senioren und Menschen mit Behinderung angepasst

Montag, 27. März 2023 | 18:39 Uhr

Bozen – Auf der Tagesordnung der Sitzung des III. Gesetzgebungsausschusses des Landtags stand heute die Behandlung von zwei Landesgesetzentwürfen. Zunächst befasste sich der Ausschuss mit dem LGE Nr. 132/23 Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3 „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“ (eingebracht vom Abg. Gerhard Lanz), der einstimmig gutgeheißen wurde (Ja von Ausschussvorsitzendem Renzler und den Abgeordneten Lanz, Nicolini, Dello Sbarba, Köllensperger, Tauber, Unterholzner und Vettori).

„Dieser Gesetzentwurf“, erklärt Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler, „bringt Vorteile für Senioren und Menschen mit Behinderung, welche ihre Hauptwohnung – aufgrund von Eigentums-, Fruchtgenuss- oder Wohnrechts – zwecks Pflege dauerhaft verlassen müssen: Diese werden von den GIS-Erhöhungen in den 21 Gemeinden mit Wohnungsnot ausgenommen. Das ist ein sicherlich positives Ergebnis.“ Der LGE Nr. 132/23 werde in der April-Sitzung des Landtages behandelt und beschlossen werden.

Im Anschluss wurde der LGE Nr. 134/23 Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen (eingebracht von Landesrat Philipp Achammer) mit vier Ja (Ausschussvorsitzender Renzler und die Abgeordneten Lanz, Tauber und Vettori), einem Nein (Abgeordneter Dello Sbarba) und drei Enthaltungen (Abgeordnete Nicolini, Köllensperger und Unterholzner) gebilligt. Riccardo Dello Sbarba kündigte einen Minderheitenbericht der Grünen zum Gesetzentwurf an, weshalb er erst auf die Tagesordnung der Landtagssitzung im Mai gesetzt werden wird, wie Renzler ausführte.

„Dieser Gesetzentwurf wurde ausführlich diskutiert und vom III. Gesetzgebungsausschuss mit Änderungen genehmigt“, so Renzler weiter. „Der Entwurf sieht einige Verbesserungen zur bestehenden Regelung vor, allerdings bedarf es noch einiger kleinerer Anpassungen, die man bei der Behandlung im Plenum des Landtags einfügen bzw. abändern kann.“ Im Großen und Ganzen könne man jedoch sagen, „dass auch dieser Gesetzentwurf eine sehr komplexe Materie bürgernah neu regelt, insbesondere was die Dauer des Abbaus von mineralischen Rohstoffen und Torf betrifft“. Geregelt werde auch, dass Grundstücke, auf denen ein Abbau vorgesehen ist, nicht ohne weiteres gekauft werden könnten, ohne dass ein Abbau vorgenommen werde. „Nun ist vorgesehen, dass innerhalb von zwei Jahren begonnen werden muss“, berichtete Renzler, der abschließend allen Ausschussmitgliedern sowie den Beamten der zuständigen Ressorts für die konstruktive Mitarbeit bei der heutigen Sitzung dankte.

Von: mk

Bezirk: Bozen