Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 54/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6, „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“ (eingebracht von den Abg. Staffler, Foppa, Dello Sbarba) – begutachtet und nach eingehender Diskussion den Übergang zur Artikeldebatte mit drei Ja (Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer und Andreas Leiter Reber) und vier Nein (Magdalena Amhof, Franz Locher, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) abgelehnt.
Mit diesem Gesetzesentwurf soll der Schutz der Natura-2000-Gebiete vor Überdüngung auch auf jene artenreichen Lebensräume übertragen werden, die außerhalb der Natura-2000-Gebiete liegen. Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, hat sich die Mehrheit gegen den Entwurf ausgesprochen, da sie zum einen nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung sieht. Zum anderen sei die Notwendigkeit nicht gegeben: “In Südtirol haben wir noch eine intakte Natur, und die Biodiversität ist gegeben”, erklärt Locher, “die Bauern schauen eben auf ihre Wiesen.”
Die Behandlung des Begehrensgesetzentwurfs Nr. 1/20 – Änderungen an den Artikeln 2 und 9 der Verfassung in den Bereichen Gleichstellung der Generationen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Faistnauer, A. u. F. Ploner, Rieder, Unterholzner) – und des Landesgesetzentwurfs Nr. 51/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“ (eingebracht von den Abg. Manfred Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler) – wurde hingegen auf Vorschlag der Einbringer vertagt.