Von: luk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 69/20 wegen begründeter Abwesenheit des Einbringers vertagt und in Folge auch den Gesetzentwurf der Grünen zum selben Thema.
Der Gesetzgebungsausschuss, der heute unter dem Vorsitz von Magdalena Amhof tagte, hatte den Gesetzentwurf Nr. 69/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ (eingebracht von Josef Noggler) – als ersten Punkt auf der Tagesordnung. Die Behandlung wurde jedoch vertagt, da der Einbringer wegen institutioneller Verpflichtungen nicht anwesend sein konnte.
Infolgedessen wurde auch die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 70/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) – vertagt, da für beide Entwürfe eine gemeinsame Behandlung vorgesehen war.
Auf Antrag der Erstunterzeichnerin wurde auch die Behandlung des Gesetzentwurfs Nr. 71/20 – Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft (Foppa, Dello Sbarba, Staffler) vertagt.