Von: mk
Bozen – Das Verfassungsgesetz “Änderungen am Sonderstatut für Trentino-Südtirol”, also die Reform der Südtirol-Autonomie, ist im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 130 vom 8. Juni 2026 veröffentlicht worden. Nach der Promulgation durch den Präsidenten der Republik, Sergio Mattarella, gilt die Veröffentlichung im Amtsblatt als formeller Schritt, der dem Inkrafttreten des Gesetzes vorausgeht. Das Inkrafttreten erfolgt gemäß Artikel 73 der Verfassung in 15 Tagen, also am 23. Juni.
Mit der Autonomiereform werden die ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnisse der Autonomen Provinz Bozen wiederhergestellt und um neue Zuständigkeiten erweitert. Zudem wird der gesetzgeberische und verwaltungstechnische Handlungsspielraum des Landes vergrößert. Dazu wird die bisherige Schranke der grundlegenden Bestimmungen wirtschaftlich-sozialer Reformen aufgehoben. Die Reform definiert außerdem die Rolle der Durchführungsbestimmungen als Bindeglied zwischen der Gesetzgebung des Staats und des Landes. Sie legt zudem das Verfahren für künftige Änderungen des Sonderstatuts fest. Um das Sonderstatut zu ändern, braucht es demnach künftig ein Einvernehmen mit dem Südtiroler Landtag und nicht mehr lediglich eine Stellungnahme. Dadurch wird das bereits erreichte Autonomieniveau Südtirols abgesichert.
Das Land Südtirol arbeitet bereits an der Umsetzung der Autonomiereform und somit daran, die Inhalte in konkrete Maßnahmen umzuwandeln. Ein erster Schritt auf gesetzgeberischer Ebene soll darin bestehen, die Genehmigung von Entwürfen für Durchführungsbestimmungen durch den Ministerrat in Rom voranzutreiben. Dieser Ablauf ist nämlich seit längerer Zeit unterbrochen. Dazu zählen beispielsweise die Durchführungsbestimmungen im Bereich Personal sowie zu den Öffnungszeiten von Handelsbetrieben.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen