Transport- und Begleitdienst für Schüler mit Beeinträchtigung im Visier

Begleitpersonen mit mangelnder Sensibilität?

Donnerstag, 17. Mai 2018 | 16:45 Uhr

Bozen – Die süditalienische Firma „Tundo GmbH” führt Teile des Transport- und Begleitdienstes für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung in Südtirol durch. Dieser Dienst muss deshalb natürliche besondere Ansprüche erfüllen. Nicht nur weil das Land einer auswärtigen Firma den Dienst übertragen hat, kam es in der Vergangenheit öfters zu Kritik.

„Laut Nutzern, welche die Dienste in Anspruch nehmen, treten immer wieder Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen und Missstände bei den geforderten Qualitätsstandards auf“, erklärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Roland Tinkhauser.

In einem Bezirk wurden unter anderem Vorwürfe, dass im Winter Fahrzeuge des Konzessionärs ohne Winterreifen unterwegs gewesen seien. Tinkhauser hat deshalb eine Landtagsanfrage eingereicht.

Wie aus der Antwort von Bildungslandesrat Philipp Achammer hervorgeht, ist es allerdings weniger bei den Fahrzeugen und den Chauffeuren zu Problemen gekommen, sondern eher bei den Begleitpersonen.

Laut Achammer müssen die Dienstfahrzeuge im Einsatz neben regulärer Zulassung und Haftpflichtversicherung die von der geltenden Bestimmung vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen besitzen. Außerdem müssen sie die technischen Überprüfungen vorschriftsmäßig durchlaufen haben.

Die Vorschriften über den verpflichtenden Gebrauch von Winterausrüstung (Winterreifen oder Ketten an Bord des Fahrzeuges) sei in den Fällen, in denen dies von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, ebenfalls Pflicht, betont Achammer.

Auf die Frage, welcher Anteil der eingesetzten Fahrzeuge überprüft wurde, erklärt Achammer, dass das Amt für Schulfürsorge jährlich von der Firma Kopien der gesamten Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen und Versicherungspolizzen) anfordere und deren Gültigkeit überprüfe. Des Weiteren würden Lokalaugenscheine durchgeführt, bei denen die in der Firmengarage stehenden Fahrzeuge auf ihre Eigenschaften, Sauberkeit bzw. Tauglichkeit überprüft werden.

Das Amt für Schulfürsorge überprüft die im Fuhrpark der Firma in der Enrico-Fermi-Straße in Bozen stehenden Fahrzeuge – insgesamt rund 20 behindertengerechte Fahrzeuge – und macht auch stichprobenartige Kontrollen im Tagesverkehr auf den verschiedenen Strecken. Über die eingesetzten Fahrzeuge wurden vonseiten der Schulen, Gemeinden oder Eltern keinerlei Beanstandungen gemacht.

„Das Amt für Schulfürsorge versichert sich bei den Lokalaugenscheinen auch über den Stand und Ordnungsmäßigkeit der Winterausrüstung (Winterreifen und Schneeketten) im Fuhrpark der Firma Tundo. Was die Anbringung der Winterreifen auf den Fahrzeugen angeht, so werden diese auch im Zuge der von uns durchgeführten Kontrollen überprüft. Die Firma ist sich außerdem bewusst, dass die Polizeibehörde bei Inkrafttreten der Winterausrüstungsplicht im Zeitraum vom 15. November bis 15. April eines jeden Jahres rigorose Kontrollen durchführt“, erklärt Achammer.

Aus der Antwort des Landesrats geht außerdem hervor, dass auch an die Lenker der Fahrzeuge konkrete Anforderungen gestellt werden. So muss das eingesetzte Personal, das mit dem Transportdienst beauftragt wird, unter anderem im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und des vorgeschriebenen Berufsbefähigungsnachweises (C.A.P.) sein. Die Chauffeure müssen beim Fahren besondere Vorsicht und Umsicht walten lassen, sich überzeugen, dass während der Fahrt alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vorschriftsmäßig sitzen, die vorgesehenen Haltesysteme benutzen sowie den Schülern beim Ein- und Aussteigen behilflich sein.

Andere Aufgaben haben die Begleitpersonen. Diese muss die Schülerin oder den Schüler mit Behinderung am Eingang des Wohnsitzgebäudes abholen und bis zum Ort der Schule, Kindergarten oder Therapieort im Fahrzeug begleiten und dort dem Lehr- bzw. Erziehungspersonal übergeben. Bei Rückfahrt sind die Kinder solange in der Obhut der Begleitperson, bis sie einem Angehörigen oder einer anderen verantwortlichen Person übergeben werden.

Die Begleitperson muss außerdem imstande sein, mit dem Kind mit Behinderung und mit den Bezugspersonen in den zwei oder drei Landessprachen zu kommunizieren. Zudem muss sie in der Lagen sein, die ihr zugewiesenen Aufgaben, wie etwa die Verabreichung von Medikamenten, die Betreuung und Begleitung usw. mit der notwendigen Fertigkeit zu erledigen.

„Was den Begleitdienst angeht, wurden dem Amt für Schulfürsorge drei Hinweise gegeben, dass die begleitenden Personen unpünktlich und ihre Aufgabe nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Einfühlungsvermögen durchgeführt haben“, räumt Achammer ein. Die Firma sei daraufhin angewiesen worden, andere Personen mit der Aufgabe zu betreuen.

Die Firma Tundo hat sich außerdem laut Leistungsverzeichnis verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter fortzubilden. Laut Mitteilung des Unternehmens werde dies auch periodisch durchgeführt, erklärt Achammer.

Der Vertrag, den das Land mit der Firma abgeschlossen hat, endet mit 31. August 2018.

Von: mk

Bezirk: Bozen