Von: mk
Bozen – Rudolf Benedikter von Projekt Bozen, Stadtviertelratsmitglied in Gries-Quirein, hat eine klare Meinung zum Schießstand in Moritzing. „Ganz gleich welche Zukunftspläne das Land in Sachen Schießstand hegt (Konzentration in Moritzing statt Neubau in Pfatten), Gries braucht Lösungen und das sobald wie möglich. Irgendwann reicht es einfach mit diesem Geballere. Zur täglichen Verkehrsbelastung soll nun auch noch konzentrierter Schiesslärm dazukommen“, schreibt Benedikter in einer Aussendung.
Das längerfristige Ziel müsse klarerweise die Verlegung der gesamten Anlage sein. Kurzfristig fordert Benedikter hingegen „im Interesse der lärmgeplagten Moritzinger Bevölkerung“, den Schießbetrieb an Samstagen generell zu untersagen und das zweite Lärmdämmungsprojekt zu realisieren.
Dieses zweite Projekt gebe es schon: Nach Informationen von Seiten Enrico Lillos (ehemaliger Gemeinderat, Stadtviertelpräsident und Präsident des Vereins „Tiro a Segno“) vom 5. November 2017 habe Herr Berton vom Schießstand Moritzing sehr wohl ein weiteres Lärmdämmungsprojekt vorgelegt, welches – immer nach Angaben Lillos – am Montag 6.11. oder Montag 13.11. im Stadtrat behandelt werden sollte.
Bei einem Treffen am 5. April 2017 – anwesend VB Baur, Frick, Lillo, Heinrich Corradini, Berton, Benedikter und RA Kerschbaumer – habe Berton ein Lärmdämmungsprojekt für den oberen Bereich des Schießstands angekündigt und dafür 100.000 Euro an öffentlichen Beiträgen verlangt. Vizebürgermeister Baur habe zugesagt, sich im Verein mit dem Land Südtirol um diese Finanzierung zu kümmern, erklärt Benedikter.
Der Schießstand
Der Schießstand in Moritzing existiert nun schon einige Jahrzehnte und wird nach wie vor vom Militär, den Sicherheitskräften und von privaten Sportschützen für Schießübungen genutzt.
Schon in den 1980-er Jahren wurde von den Bürgern in Moritzing eine Initiative gestartet, um den Lärmbelästigungen durch diese Schießübungen entgegen zu wirken.
2011 hatte das Militär hatte nach längeren Verhandlungen reagiert und die Schießübungen wurden reduziert (bzw. nur mehr mit leichteren Waffen geübt) und später dann fast ganz eingestellt. Das Militär stellte damals klar, dass es nur für den von ihm genutzten Teil des Schießstandes verantwortlich ist, nicht aber für jenen der „Sezione di Tiro a Segno Nazionale“. Das Militär halte sich an den vereinbarten Kalender und führe an den besonders beklagten Tagen (Freitag, Samstag, Sonntag) jedenfalls keine Übungen durch.
Tatsächlich liegt das Lärm-Problem vor allem bei den Schießübungen der privaten Sportschützen am Wochenende.
Der Nationale Sportschützenverband („Sezione di Tiro a Segno Nazionale“) erklärte 2011 in einer Stellungnahme, institutionelle Aufgaben für Waffenträger (z.B. Polizisten, Wachpersonal) zu erfüllen sowie den Schießsport zu betreiben und den Nachwuchs zu fördern. Die Übungsaktivitäten fänden an Wochentagen vor allem nachmittags, samstags ganztätig statt. An Sonn- und Feiertagen gebe es seit einem Jahr keine Schießübungen mehr. Die Lärmmessungen des Landes hätten keine Verstöße aufgezeigt.
Seit einigen Monaten seien laut Beneditker die Bewohner von Moritzing wieder permanent der Lärmbelästigung durch Schießübungen ausgesetzt. Besonders belastend sei der ganztägige Schießlärm an den Samstagen, wo sich die Anrainerfamilien naturgemäß zu Hause aufhalten und daher die Lärmbelastung massiv spüren.
Ende 2014 hätten private Lärmmessungen ergeben, dass die Lärmimmissionswerte tatsächlich an verschiedenen Stellen überschritten werden.
„Diese Schießübungen von Privaten sind nicht tolerierbar, denn sie vermindern die Lebensqualität der Bevölkerung von Moritzing. Die Patienten im nahe gelegenen Krankenhaus dürften davon auch nicht besonders begeistert sein. Für Schießübungen, die durchaus nicht im Freien stattfinden müssten, fehlt jedes Verständnis. Es kann doch nicht sein, dass man überall um Lärmschutz bemüht ist und in einem bewohnten Gebiet, in der Nähe eines Krankenhauses und in der Nähe touristischer Einrichtungen das Betreiben eines Schießübungsplatzes ohne Lärmschutz genehmigt. Normalerweise werden solche Einrichtungen eingehaust oder unterirdisch angelegt“, erklärt Benedikter. Die Gemeinde Bozen habe die gesetzlichen Kompetenzen und die gesetzliche Pflicht, hier regelnd einzugreifen.