Von: luk
Bozen – In einer Aussendung fordern die Grünen, dass sich die Landesregierung in Sachen bereichsübergreifender Kollektivvertrag an das Gesetz halten soll. Das Landesgesetz zur Personalordnung spriche eine klare Sprache: “Bei der Erneuerung der Kollektivverträge ist in erster Linie ‘auf den Schutz der Kaufkraft der Gehälter’ zu achten und in zweiter Linie sind Punkte wie Arbeitszeitregelung, Leistungsprämie oder Essensgutscheine zu verhandeln.”
Das Landesgesetz sehe auch vor, dass bei der Erneuerung der Kollektivverträge die „allgemeine Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes“ zu berücksichtigen sind. “Im Jahr 2015 hatten sich die Gewerkschaften der Landesregierung gegenüber sehr entgegenkommend gezeigt und bei den Gesprächen auf einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes verzichtet, weil die damalige wirtschaftliche Entwicklung etwas angespannt war”, so die Grünen.
“Aufgrund der sehr guten Konjunktur in Europa und auch in Südtirol boomt derzeit die Wirtschaft und der Südtiroler Arbeitsmarkt ist leergefegt. Das sind nun jene vom Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen, wo erstens der erlittene Kaufkraftverlust der vergangenen acht Jahre auszugleichen ist und wo zweitens die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft auch an der allgemeinen guten Entwicklung der Wirtschaft teilhaben sollen. Es ist der Zeitpunkt gekommen, den eingetretenen Kaufkraftverlust der Löhne und Gehälter großzügig zu kompensieren und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich was draufzulegen, weil die Wirtschaft floriert. Der öffentliche Haushalt beträgt heuer rund sechs Milliarden Euro und die Landesregierung ist nun in der Pflicht, für die Bediensteten der Kindergärten und Schulen, der Seniorenwohnheime und Krankenhäuser, der Gemeinde- und Landesangestellten die nötigen Geldmittel von mindestens 150 Millionen pro Jahr zur Verfügung zu stellen”, schließen die Grünen.