Bewegung pocht auf Meinungsfreiheit

Besen-Prozess: Jetzt wird in Straßburg gekehrt

Freitag, 27. November 2020 | 17:41 Uhr

Bozen/Straßburg – Es ist amtlich: Nach zehn Jahren Rechtsstreit wurden nun Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit für das berüchtigte „Besen-Plakat“ rechtskräftig verurteilt. Die Süd-Tiroler Freiheit hat im Vorfeld dieser letzten Verhandlung bewusst auf das Recht auf Verjährung verzichtet, um vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu können.

Rückblick: Vor zehn Jahren wurde anlässlich des 90. Jahrtages der Annexion Süd-Tirols durch Italien mit einem Besen symbolisch der Kehraus dargestellt, um zu verdeutlichen, dass Südtirol auf Italien verzichten kann. Die Süd-Tiroler Freiheit wurde daraufhin wegen Schmähung der italienischen Fahne angezeigt. Sven Knoll und Eva Klotz – damals Landtagsabgeordnete – und Werner Thaler – rechtlicher Vertreter der Bewegung – wurden nun wegen Schmähung der italienischen Fahne schuldig gesprochen und zu Geldstrafen zu je 3.000 Euro verurteilt.

Für den Rechtsanwalt der Süd-Tiroler Freiheit, Nicola Canestrini, ist das nicht verständlich: „Menschen, die keine Gerechtigkeit erwarten, erleiden in Gerichtssälen keine Enttäuschung. Die Verteidigung der Grundfreiheiten ist ein schwieriger Weg, aber die Schwierigkeiten werden uns nicht abschrecken!“

Nun wird sich die Süd-Tiroler Freiheit mit Canestrini an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Denn die Bewegung ist überzeugt: Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss mehr gelten als ein Paragraf aus der Faschistenzeit.

Von: mk

Bezirk: Bozen