Von: mk
Bozen – Separatorenfleisch oder Knochenputz setzt sich aus Fleischteilen zusammen, die maschinell von den Knochen gelöst wurden. Dabei handelt es sich im Sinne des Lebensmittelrechts nicht mehr um Muskelfleisch. Seit dem Bekanntwerden des BSE-Skandals und der damit zusammenhängenden Folgen darf Separatorenfleisch von bestimmten Nutztieren wie Rindern, Ziegen und Schafen in vielen europäischen Ländern nicht mehr produziert oder verwendet werden. Bei anderen Tieren besteht eine klare Kennzeichnungspflicht der Produkte. Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas informierte sich über die Situation in Südtirol.
„Ich bin von der Auskunft von Landesrätin Martha Stocker schon enttäuscht. Ich hätte mir erwartet, dass das Land in der Angelegenheit Separatorenfleisch endlich für klare Verhältnisse sorgen würde“, hält der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas in einer Aussendung einleitend fest. „Zwar schließt die Landesregierung aus, dass Separatorenfleisch in den Krankenhäusern an die Patienten und das Personal ausgegeben oder an Schulen bzw. Kindergärten angeboten wurde, aber dennoch könnte dies bei einigen Produkten nicht ausgeschlossen werden“, erläutert Blaas.
„Das Verbot der Verwendung von Separatorenfleisch wurde bei öffentlichen Ausschreibungen nicht expliziert vorgeschrieben, jedoch kann die Verwendung aufgrund der detaillierten Beschreibung mit Ausnahme einiger Wurstwaren ausgeschlossen werden. In einer öffentlichen Ausschreibung betreffend die Lieferung von Fleisch mit genauer Produktangabe ist es nicht notwendig anzugeben, dass kein Separatorenfleisch geliefert werden darf, außer man möchte unbedingt Separatorenfleisch ankaufen“, zitiert der freiheitliche Landtagsabgeordnete aus den vorliegenden Unterlagen und verweist auf den Mangel einer klaren Auskunft.
„Vor allem bei Produkten, die dem internationalen Handel entstammen, kann die Zugabe von Separatorenfleisch nicht ausgeschlossen werden. Vielfach fehlen genaue Produktangaben, sodass über den konkreten Inhalt der Lebensmittel nur spekuliert werden kann“, gibt Walter Blaas zu bedenken. „Aus diesem Grund hat die Landesregierung sicherzustellen, dass die Verwendung von Separatorenfleisch bei öffentlichen Ausschreibungen explizit ausgeschlossen wird. Es muss verhindert werden, dass derartige Produkte ihren Weg in die Schul- oder Krankenhausmensen finden“, unterstreicht der freiheitliche Landtagsabgeordnete Walter Blaas in einer Aussendung abschließend.