Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die raumordnerischen Voraussetzungen für die Unterführung Romstraße in Bozen geschaffen. Der Bauleitplan wird abgeändert.
Im Rahmen der Neuordnung des Straßennetzes im Gewerbegebiet Bozen Süd ist eine neue Verbindung geplant: Eine Unterführung unter der Romstraße soll die auszubauende Siemens- und die Grandi-Straße künftig mit dem Virgl-Tunnel in Bozen verbinden. Damit soll der Verkehrsfluss von Bozen-Süd nach Bozen-Nord auf eine alternative Achse zu jener der Galileistraße verlagert werden. Es handelt sich um ein Vorhaben von Landesinteresse.
Im März hatte die Landesregierung das entsprechende Verfahren für die Bauleitplanänderung der Gemeinde Bozen per Beschluss eingeleitet. Während der Veröffentlichungsfrist sind bei der Landesverwaltung drei Einwände und bei der Gemeinde Bozen ein Einwand zur Änderung des Bauleitplanes von Amts wegen eingegangen.
Heute hat sich die Landesregierung das Gutachten der Landeskommission für Raum und Landschaft zu Eigen gemacht und die Bauleitplanänderung mit Auflagen befürwortet: Diese bestehen darin, dass ökologische Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust der Bäume auf bestimmten Parzellen vorgesehen werden. Zudem ist während der Ausführungsplanung nachzuweisen, dass die Arbeiten nicht zu einer Verschlechterung der Schadstoffbelastung und generell zu keiner Verschlechterung der derzeitigen Luftverschmutzungssituation führen werden.