Von: mk
Bozen – Das Bozner Verwaltungsgericht hat zwei zusammenhängende Rekurse gegen die von der Stadt beschlossene neue Verkehrsregelung in der Südtiroler Straße abgewiesen. Eingereicht hatten den Rekurs die Eigentümergemeinschaften des „City Center“ und „Parking Business Center“ sowie einige Unternehmen, Büroinhaber und Geschäftsleute, die ihre Büros und Läden in der Südtiroler Straße haben, sowie die Diözese Bozen-Brixen.
Auslöser für die Rekurse war die von der Stadt beschlossene Verkehrsberuhigung des südlichen Teils der Südtiroler Straße, die nach Abschluss der Bauarbeiten am neuen „Waltherpark“ in Kraft treten wird.
Der erste Rekurs wurde noch im Jahr 2022 eingereicht. Damit wollten die Kläger die Aufhebung des Beschlusses, mit dem der Stadtrat die Verkehrsbeschränkungen für das Stadtzentrum neu geregelt hatte, erwirken. Noch vor Abschluss dieses Verfahrens folgte ein weiterer Rekurs derselben Kläger. Darin forderten sie die Verurteilung der Stadt zur Ersetzung der Schäden und Wertminderungen, die ihnen durch die Verkehrsberuhigung der Südtiroler Straße entstanden seien.
Das Bozner Verwaltungsgericht folgte der Argumentation des Gemeinderechtsamtes und gab der Stadtverwaltung nun in allen Punkten Recht. Die Anträge der Gegenpartei wies das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, dass das öffentliche und das private Interesse gleichermaßen berücksichtigt worden sei und dass die Stadt die Ziele, die sie sich auferlegt habe – Beschränkung des Individualverkehrs, Schutz der Gesundheit und der Umwelt im Einklang mit den Planungsdokumenten, die unter Mitwirkung der Bevölkerung ausgearbeitet wurden -, dadurch erfolgreich umgesetzt werden könne.