Von: luk
Bozen – Auf Initiative der Landesregierung hat der 3. Gesetzgebungsausschuss eine Änderung der Handelsordnung auf den Weg gebracht, die für Gewerbezonen begrenzte Anpassungen der Warensortimente rechtlich verankern würde.
Sollte der Landtag dem Vorschlag zustimmen, würde dies den Weg für einen außergerichtlichen Vergleich im langjährigen Rechtsstreit um die Kaufhauslizenzen in Bozen freimachen.
Die geplante Regelung zielt darauf ab, eine rechtliche Grundlage für eine einvernehmliche Einigung im Konflikt um das Einkaufszentrum “Twenty” zu schaffen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.




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