Von: mk
Bozen – Das Amt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungssschutz unterstützt mit Unterlagen und Informationen Kondominien bei der Einhaltung der neuen Brandschutzbestimmungen.
Seit einem Monat gilt: Alle Wohngebäude mit einer Brandschutzhöhe von über zwölf Metern – das sind etwa vier Stockwerke – müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen; dieser ist bis zum 6. Mai des kommenden Jahres zu erstellen.
“Bereits jetzt”, erklärt die Direktorin im Amt für Brandverhütung Arianna Villotti, “stellen wir dafür den Hausverwaltern und allen Interessierten von uns vorbereitete Unterlagen zur Verfügung, die darüber informieren, wie eine Anpassung an die neue Gesetzeslage zu erfolgen hat, damit das Dekret in ganz Südtirol einheitlich angewandt werden kann.”
Die Unterlagen
Die Informationsblätter sind den jeweiligen Gegebenheiten der Mehrfamilienhäuser anzupassen, den Bewohnern anlässlich einer Kondominiumssitzung vorzustellen und im Schaukasten auszuhängen.
Auch das Register der regelmäßig durchzuführenden Kontrollen und die Richtlinie zur Erstellung des Notfallplans sind nun online.
Die neuen Bestimmungen
Brandschutzhöhe von über zwölf Metern – das sind etwa vier Stockwerke – müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen; dieser ist innerhalb eines Jahres zu erstellen.
Das italienische Innenministerium hat eine Brandschutzverordnung mit Anweisungen erlassen, wie im Falle eines Brandes in Wohngebäuden vorgegangen werden muss. Die Verwalter von Mehrfamilienhäusern müssen demnach einen Notfallplan erstellen und an die Bewohner verteilen. Je höher ein Gebäude ist, desto detaillierter muss der Plan sein.
Gebäude mit einer Brandschutzhöhe von mehr als 24 Metern – das sind etwa acht Stockwerke – müssen außerdem bei der Errichtung oder Renovierung der Fassaden für eine Fläche von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche der Fassaden – etwa bei energetischer Sanierung mit Dämmmaterial – Maßnahmen gegen die Ausbreitung eines Feuers innerhalb oder außerhalb der Fassade oder gegen das Abbrechen von Teilen der Fassade im Falle eines Brandes setzen. Dabei ist auf die Wahl von Dämmstoffen mit geringer Brandausbreitung zu achten sowie auf die Befolgung der Richtlinien in einem von der Feuerwehr herausgegebenen Rundschreiben.
Informationen im Amt für Brandverhütung
Für weitere Informationen stehen die Technikerinnen und Techniker des Amtes für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz zur Verfügung: telefonisch unter der Nummer 0471 416020 oder via E-Mail brandverhuetung@provinz.bz.it.