Von: mk
Brixen – Wie bereits im vergangenen Herbst bietet die Gemeinde Brixen den Bars und Restaurants erneut die Möglichkeit, mehr öffentliche Fläche für ihre Terrassen zur Bewirtung der Gäste im Freien, unbürokratisch und kostenlos zu besetzen. Darauf wird auf der Homepage der Gemeinde hingewiesen.
Dort ist für Gastbetriebe auch das entsprechende Ansuchen abrufbar. Weitere Informationen können bei der Ortspolizei eingeholt werden.
Durch mehr Fläche und die Vergrößerung der Terrassen haben es die Gastbetriebe ab Montag leichter, eine angemessene Anzahl an Gästen unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu bewirten.
„Die Gemeinde Brixen ist auch weiterhin bestrebt, den Betrieben in diesen schwierigen Zeiten bestmöglich entgegenzukommen“, erklärt Bürgermeister Peter Brunner.
Die SVP Meran begrüßt die Entscheidung, auch in der Passerstadt die Flächen zur Besetzung öffentlichen Grundes auszuweiten und die dementsprechenden Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren sowie sie den Antragstellern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
„Durch mehr Fläche und die Vergrößerung der Terrassen haben es Gastbetriebe einfacher eine angemessene Anzahl an Gästen unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu bewirten“, so Aris Deflorian, „die öffentliche Verwaltung muss den durch die Corona-Pandemie angeschlagenen Betrieben bestmöglich entgegenkommen!“
Eine Ausdehnung der Besetzung müsse in Meran aber auch mit gewissen Voraussetzungen verbunden werden, so Karoline Fuchs: „Gerade in den Lauben ist es wichtig, dass eine erweiterte Besetzung öffentlichen Grundes geregelt von statten geht – es dürfen weder Rettungswege blockiert, noch Vitrinen oder Schaufenster von angrenzenden Geschäften verdeckt werden.“
Doch nicht nur eine größere Fläche kann den Gastwirten entgegenkommen – der Artikel 30 des „Decreto sostegno“ erlaubt es Gaststätten, den öffentlichen Grund vor ihren Lokalen bis zum 30. Juni ohne weitere Gebühren zu besetzen. Ferner wird die Erstattung der Gebühren für die Stadtgemeinde nichts kosten, der entsprechende Ausgleichsfonds wurde bereits aufgestockt.
Außerdem freut sich Deflorian, dass bis zum 31. Dezember ein vereinfachtes Verfahren für die Genehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund besteht: „Bis zum Ende des Jahres reicht eine einfache telematische Anfrage bei der Ortspolizei, auch sind die Antragstellerinnen und -steller von der Stempelsteuer befreit.“