Von: mk
Bozen – Im Oktober 2020 hat die Kommission der Landesregierung die Anträge zu den zwei Volksabstimmungen über die „Unterstützungsinitiative“ für eine einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und über die „Bürgerratsinitiative“ zur Einführung eines Großen Landesbürgerrates, bestehend aus ausgelosten und in ihrer Zusammensetzung die Gesellschaft widerspiegelnden Bürger, abgelehnt. Daraufhin haben die Promotoren der Initiative für mehr Demokratie, des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und des Heimatpflegeverbandes beim Landesgericht eine Bürgerklage eingereicht, deren Behandlung jetzt, am 11. März, beginnt.
Die Kommission geht davon aus, dass die Entscheidung über Gesetze, mit denen die Demokratie geregelt wird, dem Landtag vorbehalten sei. Es sei im Autonomiestatut dafür ein eigenes Verfahren vorgesehen, das den Beschluss eines solchen Gesetzes mit absoluter Mehrheit des Landtages verlangt und die Möglichkeit des bestätigenden Referendums vor dem Inkrafttreten vorsieht.
Die Promotoren machen dagegen geltend, dass an keiner Stelle ausdrücklich festgelegt sei, dass diese Materie der Volksabstimmung entzogen sei und dass es weder die Absicht des lokalen noch des nationalen Gesetzgebers gewesen sei, die Materie mit dieser Regelung der Volksabstimmung zu entziehen. Vielmehr habe die Kommission anhand der Auslegung eines Verfassungsgerichtsurteiles entschieden und überschreite damit ihre Zuständigkeit.
Sechs verschiedene Kommissionen hätten innerhalb 14 Jahren die Frage der Zulässigkeit unterschiedlich entschieden: viermal dafür, zweimal dagegen. Auch sei die restriktive Auslegung der Regelung im Autonomiestatut nicht nachzuvollziehen, weil sie eine Garantie für die Bürger gegenüber der parlamentarischen Gesetzgebung darstelle, und nicht umgekehrt. Eine bessere Garantie, als die, dass das Volk selbst entscheidet, gebe es nicht und werde mit dem bestätigenden Referendum über diese Gesetze bestätigt, erklärt die Initiative.
„Von der Kommission wäre korrekterweise zu erwarten gewesen, dass sie die Anträge auf Volksabstimmung für zulässig erklärt und nicht Verfassungsgericht spielt. Gegeben den Fall, dass die Landesregierung dann der Ansicht gewesen wäre, dass die Volksabstimmung verfassungswidrig ist, hätte sie immer noch deren Ergebnis vor dem Verfassungsgericht anfechten und, wäre ihr recht gegeben worden, befürchteten Schaden abwenden können“, erklärt die Initiative.