Abänderungsanträge in der Kommission genehmigt

Bürgerlohn: Die Autonomie bleibt gewahrt

Sonntag, 17. März 2019 | 17:58 Uhr

Rom/Bozen/Trient – Die Kommission für Arbeit in der Abgeordnetenkammer in Rom hat in der Nacht auf Samstag ein Abänderungsantrag von Lega, Fünf-Sterne-Bewegung und SVP gutgeheißen, der es den Autonomen Provinzen Bozen und Trient erlaubt, selbst über die Sozialleistungen für Personen in Not zu entscheiden.

Der Abänderungsantrag wurde in Zusammenhang mit dem staatlichen Bürgereinkommen und mit der Quote 100 ausgearbeitet. Man habe die Maßnahme erwartet, damit würden die Sonderrechte aufgrund des Autonomiestatuts gewahrt bleiben, erklärte der Trientner Landeshauptmann Maurizio Fugatti.

Mit einer eigenen Klausel wurden die Autonomien noch einmal zusätzlich abgesichert, wodurch eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof vermieden werden soll, wie die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard betont.

Ein zweiter Abänderungsantrag, der ebenfalls genehmigt wurde, gewährt den Provinzen freie Hand bei eigenen Sozialleistungen und dem Bürgerlohn.

Während in Südtirol das Bürgereinkommen mit Sozialleistungen des Landes nicht kumulierbar ist, zielt man im Trentino auf die Möglichkeit einer Integration, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Ersten Berechnungen hätten in Südtirol rund 1.500 Personen Anrecht auf das Bürgereinkommen.

Ab 2020 können die beiden Provinzen dem Bürgerlohn analoge Maßnahmen erlassen, die gemäß der eigenen Ordnung finanziert werden und dem zuständigen Ministerium in Rom mitgeteilt werden müssen. Vorgesehen sind 19 Millionen Euro pro Jahr.

Von: mk

Bezirk: Bozen