Von: luk
Bozen – Der frühere Südtiroler Gesundheitslandesrat Thomas Widmann muss sich in Sachen Corona-Schlauchtücher nicht wegen Betrugs und Wettbewerbsverzerrung vor Gericht verantworten.
Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, hat Untersuchungsrichterin Elsa Vesco die Ermittlungen eingestellt.
Demzufolge war der Ankauf von Schlauchtüchern rechtens, die am Beginn der Corona-Pandemie vor knapp drei Jahren vom Land Südtirol gratis ausgegeben wurden. Geliefert hatte die Tücher ein Cousin von Widmann. Der Auftrag wurde aber nicht vom Landesrat erteilt und es gab auch keine Wettbewerbsverzerrung.
Auch die Untersuchungen gegen den ehemaligen Landesrat zur zweiten Bestellung von Masken und Schutzanzügen in China durch die Firma Oberalp wurden archiviert. Die Ermittlungen gegen andere Personen sind hingegen noch nicht abgeschlossen.