Von: mk
Bozen – Als Lichtblick in Corona-Zeiten bezeichnet der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler die Möglichkeit für lohnabhängige Arbeitnehmer, Rentner und Pensionisten, um Verlustbeiträge anzusuchen. Die entsprechenden Kriterien wurden von der Agentur für Einnahmen am 13. Juni 2020 mit Rundschreiben veröffentlicht.
Im sogenannten ‚Decreto Rilancio‘ waren einige Berufskategorien von finanziellen Beiträgen ausgeschlossen. Das Rundschreiben schafft nun Klarheit. Jetzt haben nämlich auch Menschen, die ihre Einkünfte aus lohnabhängiger Arbeit oder durch die Rente und Pension beziehen, Anspruch auf eine Unterstützung.
„Das Coronavirus hat uns vor Augen geführt, wie schnell man in eine finanzielle Notlage geraten kann. Umso mehr sind Initiativen begrüßenswert, die den Menschen konkrete Hilfestellungen bieten“, betont Helmuth Renzler.
Was beinhalten diese Verlustbeiträge und wer hat Anspruch?
Um die Höhe des Beitrags zu berechnen, werden zunächst die Einnahmen zum Monat April 2020 herangezogen, die dann von der Summe der Einnahmen vom Monat April 2019 abgezogen werden.
Die Obergrenze für die Inanspruchnahme beträgt einen fakturierten Umsatz von bis fünf Millionen Euro im Jahr 2019. Zudem muss ein Rückgang der Einnahmen von mindestens 33 Prozent zwischen April 2019 und April 2020 nachgewiesen werden.
Ansuchen können auch jene Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit mit 1. Januar 2019 begonnen haben und mit ihrem Start-up im Vergleich zu April 2020 bisher keinen Erlös nachweisen können.
Weiters können auch Arbeitnehmer um einen Verlustbeitrag ansuchen, wenn sie eine Mehrwertsteuernummer besitzen und nicht aufgrund eines Doppeleinkommens ausgeschlossen werden. Dieselbe Möglichkeit wird zudem auch Rentnern und Pensionisten in Aussicht gestellt, sofern sie im Besitz einer Mehrwertsteuernummer sind.
Für genauere Informationen siehe Rundschreiben der Agentur für Einnahmen Nr. 15/E vom 13. Juni 2020.
„Von einem Verlustbeitrag profitieren Personen, die bisher von den Förderungen des ‚Decreto Rilancio‘ ausgeschlossen waren. Somit kann man dies als arbeitnehmer- und seniorenfreundliche Maßnahme und als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen“, fasst Helmuth Renzler zusammen.