Von: mk
Bozen – Auf Einladung von Soziallandesrätin Waltraud Deeg haben sich heute Vertretungen des Landes, der Gewerkschaften und des Landesverbandes der Sozialberufe getroffen, um über die Kriterien für die Aufteilung und Zuweisung der Prämien für den Sozialbereich zu diskutieren.
Wie bekannt, wurden zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die zur Hälfte für die Mitarbeitenden im Sanitätsbereich, zur Hälfte für jene im Sozialbereich als Prämien weitergegeben werden sollen. “Es geht uns jetzt, nach Genehmigung des Nachtragshaushalts im Landtag und der damit zusammenhängenden Bereitstellung der Mittel darum, diese möglichst schnell und unkompliziert den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukommen zu lassen”, hebt Landesrätin Deeg hervor.
Sie wird demnächst der Landesregierung einen Beschluss vorlegen, in dem die Modalitäten festgelegt werden. Darin findet sich auch die Höhe der Prämie: “Mitarbeitende sollen einmalige Prämien erhalten, mit denen ihre Einsatz in der Akutphase zumindest ansatzweise finanziell honoriert wird”, berichtet die Landesrätin. Die Zuweisung erfolgt über den jeweiligen Arbeitgeber, der bei der Zuweisung der Prämie auch den Arbeitseinsatz, Arbeitsaufwand sowie die Dauer der Tätigkeitsausübung berücksichtigen soll. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Realitäten in den jeweiligen Diensten und Einrichtungen würden nun Grundkriterien ausformuliert, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wie bereits festgelegt, sollen die verfügbaren Mittel zu zwei Drittel an die Seniorenwohnheime gehen, ein Drittel erhalten die Sozialdienste.