Von: ka
Bozen/Rom – Von den fünf Referenden, die am 8. und 9. Juni zur Abstimmung stehen, erhitzt nur das fünfte, das eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorsieht, die Gemüter. Es sieht vor, dass Drittstaatsangehörige nach fünf statt nach zehn Jahren legalem Aufenthalt in Italien die Möglichkeit erhalten, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Grundsätzlich ist gegen das Vorhaben nichts einzuwenden. Warum sollte der Paketbote, die Kellnerin, der Maurer oder die Pflegehelferin, die zu uns gekommen sind, hier arbeiten, Steuern zahlen und eine oder gar beide Sprachen erlernt haben, nicht „neue Südtiroler” werden dürfen? Unser Land, das händeringend nach Fachkräften sucht, bekäme zudem die Möglichkeit, Menschen dauerhaft an Italien und Südtirol zu binden.
Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die italienische Staatsbürgerschaft nicht einfach „geschenkt“ wird: Der Antragsteller darf nicht vorbestraft sein und muss ein stabiles Einkommen, einen legalen Wohnsitz sowie Sprachkenntnisse nachweisen können.
Der Fall der missglückten Staatsbürgerschaftsverleihung in der Lombardei zeigt jedoch, dass die auf dem Papier harten Kriterien für den Erhalt der italienischen Staatsbürgerschaft in der Praxis sehr lasch sein können. Ein Ausländer, der seit zehn Jahren in Italien lebt und arbeitet sowie den Besuch der vorgeschriebenen Kurse nachweisen kann, aber kein Italienisch spricht, gleicht jenen heimischen Patentino-Inhabern, die in der zweiten Landessprache keine drei Wörter fehlerfrei aneinanderreihen können.
Es ist unnötig hinzuzufügen, dass vielen Wählern der böse Gedanke kommt, ob bei der Kontrolle der Vorstrafen in Italien und im Herkunftsland, des stabilen Einkommens und des legalen Wohnsitzes in der Praxis manchmal nicht ähnlich schlampig gearbeitet wird.
Die überwiegende Mehrheit dürfte kein Problem damit haben, ehrlichen, fleißigen und integrationswilligen Ausländern früher die Staatsbürgerschaft zu ermöglichen – sprich, „neue Italiener und Südtiroler“ zu werden –, aber die Regeln müssen streng und wasserdicht sein.
Es muss klar sein, dass die Antragsteller in der Bringschuld sind. Denjenigen, die die Staatsbürgerschaft erhalten, muss bewusst sein, dass sie etwas Wertvolles bekommen, das sie zu Mitgliedern mit allen Rechten und Pflichten unseres Gemeinwesens macht.
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