Von: luk
Bozen – Am Nachmittag wurde im Landtag die Behandlung des Beschlussantrags Nr. 1/18: Ärztliche Leiter in den Grundversorgungs- Krankenhäusern (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Unterholzner, Faistnauer und Rieder am 20.11.2018) wieder aufgenommen.
Der Antrag wurde mit 16 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 61/19: Sozialbetreuer (eingebracht von den Abg. Repetto am 07.03.2019). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, den Lehrgang abzuändern, damit Personen, die fünf Jahre lang als Pflegehelfer/Pflegehelferinnen gearbeitet haben, einen einjährigen und nicht mehr einen dreijährigen Lehrgang absolvieren müssen, um in das Berufsbild eines Sozialbetreuers/einer Sozialbetreuerin aufsteigen zu können; das Berufsbild des Alltagsbegleiters zu schaffen, welche die Sozialbetreuer und Pflegehelfer entlasten und Ansprechpartner für die Senioren sind. Dafür wird eine niederschwellige Ausbildung vorgesehen. (Neue Fassung). Der Antrag war bereits am Vormittag andiskutiert worden.
Der Antrag wurde mit zwölf Ja, 16 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 6/18: Komplexe Strukturen in den Grundversorgungs- Krankenhäusern (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Unterholzner, Faistnauer und Rieder am 20.11.2018). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, in den Grundversorgungs- Krankenhäusern die heute bestehenden Primariate (Innere Medizin, allgemeine Chirurgie/Orthopädie/ Traumatologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Pädiatrie und Anästhesie) bis zum nächsten Landesgesundheitsplan also mindestens bis 2020 zu garantieren.
“Der Landesgesundheitsplan 2016-2020 „Gesundheit 2020“ ist recht generell gehalten, stellt aber einige Grundprinzipien auf die man durchaus teilen kann”, bemerkte Franz Ploner (Team Köllensperger). “Was den Fortbestand der komplexen Strukturen in den kleinen Krankenhäusern und deren Organisationen anbelangt, findet man jedoch nur wenig spezifische Aussagen. Eine Beibehaltung der derzeit in den Grundversorgungs- Krankenhäusern besetzten komplexen Strukturen erscheint nicht nur möglich sondern vor allem auch sinnvoll, auch weil im Sinne der wohnortnahen Betreuung in den peripheren Zonen (wo außerhalb des Spitals und der Hausärzte keine oder sehr wenige niedergelassene Ärzte arbeiten) dies erforderlich ist und nur eine Vernetzung mit dem Spital, in Zusammenarbeit mit den Allgemeinmedizinern, den Kinderärzten, sowie Gesundheits- und Sozialberufen die garantierte Grundversorgung sichern kann.” Ohne komplexe Strukturen mit eigenständigen Verantwortungsträgern könne man auch keine Jungärzte ausbilden.
Hanspeter Staffler (Grüne) hätte sich gewünscht, Ploner wäre schon in der vergangenen Legislatur im Landtag gesessen, um der Reform vorzubeugen. Sie enthalte alles, was man heute kritisiere. Wenn man einer Abteilung den Chef nehme, erlahme sie. Alle seien für die Erhaltung der peripheren Krankenhäuser, aber dazu brauche es auch Primare. Es bleibe nicht mehr viel Zeit.
Nach einer Unterbrechung für eine Beratung innerhalb der SVP-Fraktion erklärte Gerhard Lanz (SVP), dass man den Antrag ablehnen werde. Der Erhalt sei langfristig zu sichern, 2020 sei zu kurz gegriffen. Es gebe derzeit Gespräche, und man werde dann einen Gesamtplan erstellen. Wenn man Exzellenzzentren plane, könne man sich nicht heute auf einzelne Primariate festlegen. Natürlich brauche es für den Erhalt der Krankenhäuser auch die nötige Finanzierung, aber das Problem sei vor allem der Mangel an Fachkräften.
Franz Locher (SVP) meinte, es sei einfach, in Beschlussanträgen etwas zu fordern. Aber bei solchen Problemen sei die Lösung nicht einfach. Man müsse dem zuständigen Landesrat die Zeit geben, Lösungen zu suchen. Ebenfalls sei auf die Finanzierbarkeit zu achten. Das alles gehe nicht von heute auf morgen.
Damit war die Zeit der Opposition abgelaufen (15:24 h). Der Antrag wird bei der nächsten Sitzung weiterbehandelt.