Bozen/Rom – Aufgrund des Artikels 85 des italienischen Haushaltsgesetzes 2021 wird es in Zukunft möglich sein, dass sich rein deutschsprachige Ärzte künftig in ein Sonderverzeichnis der Ärztekammer Bozen eintragen können und damit zur privatrechtlichen Berufsausübung in Südtirol berechtigt sind. „Im Grunde handelt es sich dabei um die vollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie“, berichten die Abgeordneten Manfred Schullian und Renate Gebhard, die die Arbeiten in der Haushaltskommission verfolgt haben. „Diese besagt, dass für die Eintragung ins Berufsalbum die Amtssprache des Staates oder einer dieser gleichgestellten Verwaltungssprache Voraussetzung ist. Zumal gemäß Artikel 99 unseres Autonomiestatutes in Südtirol die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt ist, müssen Deutschkenntnisse ausreichen.“
Der besagte Artikel zum Südtiroler Sonderverzeichnis für deutschsprachige Ärzte war bereits von der Regierung in ihrem Haushaltsentwurf vorgelegt worden, „Fratelli d’Italia und Forza Italia hatten jedoch Anträge zur Streichung dieses Passus vorgebracht“, berichtet Gebhard von den langatmigen und nächtelangen Arbeiten in der Haushaltskommission. „Mit viel Überzeugungsarbeit ist es uns aber gelungen, diese Streichung abzuwenden und so dem Problem Ärztemangel etwas Abhilfe zu verschaffen“, so Manfred Schullian. Es hatten sich nicht nur die Oppositionsparteien Fratelli d’Italia, die am Sonntagabend auch Obstruktion dazu betrieben haben, und Forza Italia gegen das Sonderverzeichnis ausgesprochen, sondern auch Teile der Mehrheit, wie einzelne Vertreter der Fünf-Sterne-Bewegung und von Leu.
„Glücklicherweise hat die Mehrheit in diesem Falle gehalten und auch die Lega hat sich für diese Maßnahme ausgesprochen“, so Renate Gebhard und Manfred Schullian abschließend. Das Haushaltsgesetz kommt diese Woche ins Plenum der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung, wobei die Vertrauensfrage gestellt wird und somit keine Abänderungen mehr möglich sind. Danach muss das Gesetz noch innerhalb Jahresende vom Senat genehmigt werden.
Von: mk
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18 Kommentare auf "Deutschsprachige Ärzte: Haushaltsgesetz ebnet Weg für Berufsausübung"
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Bravo!!
Gutes Gesetz, auch wenn die eeeeewig Gestrigen Faschisten wieder mal versucht haben, Recht zu Unrecht zu machen
wer sind diese ewiggestrigen Faschisten genau? Also ich meine jetzt auf die südtiroler Bevölkerung gesehen
M_Kofler,ja dass ist hier die Frage, sind das nun die einen oder sind das nun die anderen? Aber welch Rolle spielt das ? Die Bezeichnung , Faschisten sagt doch schon alles. Den die anderen waren die Nazi`s. Aber das sollte jeden eigentlich klar sein, der Geschichtsunterricht gehabt hat
endlich, iats hobs inz long genua schikaniert 💪
achso, da wird die Tanne plötzlich aktiv 🙂 ansonsten es nie schaffen zu antworten, aber wenns ums eine Thema geht, beginnt der Monolg. Die Diskussionsfähigkeit eines STF-Anhängers / Politikers (weiß man ja nicht).
Danke aber für diese ausführliche Antwort.
Wer genau glaubst du, leugnet dies in Südtirol?
P.S. du schreibst Südtirol falsch, das “-” hast unabsichtlich falsch gesetzt.
Von mir aus müsste entweder jeder Arzt zumindest zwei von drei Landessprachen beherrschen, ansonsten gleiches Recht für alle. Auch ein italienischsprachiger Südtiroler hat das Recht, in seiner Muttersprache mit einem Arzt konferieren zu können. Ansonsten handelt es sich um eine Diskriminierung, die mit jener der deutschsprachigen Südtiroler gleichzusetzen ist.
klar, aber das Problem besteht die facto nicht, weil es keinen Ärztemangel mit italienischer Muttersprache zu geben scheint.
Das wurde auch höchste zeit. Sollte auch für weiteres Personal in der Sanität und öffentlichen Stellen durchgesetzt werden um genügend ausgebildetes Personal zu bekommen und die deutsche Sprache überhaupt noch zu erhalten.
Hmmm … “privatrechtlichen Berufsausübung”. Mit anderen Worten (natürlich etwas überspitzt): In den Krankenhäusern wird italienisch gesprochen, wer deutsch will, muss Privatärzte bezahlen.
Ich denke, wir brauchen bald eine Anpassung der Krankenkassen.
in der öffentlichen Sanität aber nicht? Offensichtlich sind wir immer noch Staatsbürger 2. Klasse.
Und diesmal wird’s nicht mit einem Nebenkommentar wieder gekippt?
@neumi, es gibt keine Krankenkassen mehr seit 1980. “…Nebengesetz gekippt wird..”..der Artikel ist Teil des Bilanzgesetzes, das wird mit Vertrauensvotum verknüpft also ohne wenn und aber. Bitte lesen bevor man schreibt…
@ Wellen dann sollte ich wohl nicht mehr bei diesen Betrügern meine Zettel abholen. Nein, was wir offiziell (aber nicht umgangssprachlich) anders bezeichnen, ist de facto eine Krankenkasse.
Sobald das Gesetz in Kraft ist und nicht mehr gekippt werden kann (noch ist es nicht so weit), werde ich mich mit meinen Zweifeln etwas zurückhalten.
Was für italienischsprachige Kassiererinnen eines großen Supermarktes in der Nähe des Meraner Krankenhaus, “nicht sprechen Deutsch”, Recht ist, sollte für rein deutschsprachige Mediziner billig sein!
„Im Grunde handelt es sich dabei um die vollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie“
im Umkehrschluss: eigentlich hat Italien bislnag EU-Recht verletzt. Also kein Durchbruch in Rom, kein Meilenstein in der Autonomiegeschichte und auch keine Erfolgsmeldung, sondern nur ein weiterer Beleg dafür, wie wohl uns dieser Staat gesinnt ist und wie suspekt wir ihm sind.
dass sich zu diesem thema jede menge stf anhänger und was es sonst noch so an in der vergangenheit steckengebliebenen politischen nostalgikern in südtirol gibt melden werden war wohl klar, weswegen es keinen sinn macht irgend einen kommentar zum thema abzugeben, außer dass sie endlich aufwachen mögen denn die gegenwart hat sie längst schon überholt und in zukunft werden sie definitiv in der bedeutungslosigkeit verschwinden