Formalitäten sollen vereinfacht werden

Dienstleistungen im Todesfall: Gemeinde Meran und Sanitätsbetrieb kooperieren

Freitag, 15. Juni 2018 | 16:47 Uhr

Meran – Ende Mai hatte der Sanitätsbetrieb der Stadtverwaltung mitgeteilt, aus Personalmangel nicht mehr imstande zu sein, im Meraner Krankenhaus das Ankleiden der Verstorbenen vorzunehmen. Stadtrat Nerio Zaccaria hat sich dieses Problems angenommen und die Führungskräfte des Sanitätsbetriebes, die Inhaber der städtischen Bestattungsunternehmen sowie die Verantwortlichen der Meraner Senionenheime zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Der im Rahmen des Treffens gefundene Kompromiss sichert die Fortführung dieses wichtigen Dienstes. Nun sollen auch die im Todesfall zu erledigenden Formalitäten vereinfacht werden.

Trauernde durchwandern emotionale Ausnahmezustände. Es ist daher äußerst wichtig, dass sie professionelle und auf die Würde des Menschen achtende Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Zu solchen Diensten gehört auch das Ankleiden des Verstorbenen. Diese Aufgabe haben bis jetzt in Meran die zuständigen Bediensteten des Sanitätsbetriebes im Krankenhaus an der Rossinistraße übernommen. Ende Mai hatte aber der Sanitätsbetrieb der Stadtverwaltung mitgeteilt, aus Personalmangel nicht mehr imstande zu sein, diese Dienstleitung weiter zu gewährleisten.

Stadtrat Nerio Zaccaria hat sich des Problems angenommen und Pierpaolo Bertoli, den ärztlichen Direktor des Krankenhauses, Franz Blumtritt, den koordinierenden Pflegedienstleiter, die Inhaber der städtischen Bestattungsunternehmen, die Verantwortlichen der Meraner Senionreheime sowie die DirektorInnen des Standeamtes und der Friedhofsdienste zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen.

“Nach einem ausführlichen Austausch von Informationen haben sich die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes bereit erklärt, sich weiterhin im Krankenhaus ‘Franz Tappeiner’ um das Ankleiden der Verstorbenen zu kümmern – unter der Bedingung, dass dieser Dienst neu organisiert wird und in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren gewährleistet wird. Als Stadtverwaltung werden wir dabei in den nächsten zwei Wochen Hilfestellung leisten: für diese Aufgabe wir dem bestehenden Team auch ein Mitarbeiter der Friedhofsdienste zu Verfügung stehen, sodass wir genügend Zeit haben werden, uns darüber Gedanken zu machen, wie es in Zukunft weitergehen soll. Um diese Lösung sind wir sehr froh, weil wir dadurch nicht nur die Kontinuität dieses Dienstes gewährleisten können, sondern auch den Meraner Familien zusätzliche Bestattungskosten ersparen”, erklärte Stadtrat Nerio Zaccaria.

“Im Rahmen unserer Möglichkeiten als öffentliche Körperschaft wollen wir aber auch die im Todesfall anstehenden bürokratischen Formalitäten vereinfachen. Zu diesem Zweck werden wir uns alle am nächsten Donnerstag wieder an einem Tisch setzen, um nach neuen Möglichkeiten Ausschau zu halten. Unser gemeinsames Bestreben muss sein, mit Hilfe digitaler Werkzeuge das gesamte Verfahren bei Todesfällen zu beschleunigen,” so Zaccaria.

Schulausspeisung 2018/2019: Anmeldefrist läuft ab

Heute um Mitternacht läuft die Frist für die Anmeldung zum Ausspeisungsdienst für das Schuljahr 2018/2019 ab. Wie bereits berichtet ist ab heuer die Online-Einschreibung für alle verpflichtend. Bereits eingeschrieben haben sich insgesamt 2.600 SchülerInnen und StudentInnen – von den insgesamt 3.600 erwarteten.

Die Anmeldung zum Ausspeisungsdienst erfolgt über das Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse http://www.buergernetz.bz.it/schueler-mensa. Für die Anmeldung benötigen die Eltern entweder eine aktivierte Bürgerkarte mit dazugehörigem Lesegerät und installierter Software oder einen sogenannten SPID (öffentliches System für die digitale Identität, auf nationaler Ebene eingeführt). Alle im vorigen Jahr nach Aktivierung der Bürgerkarte in Südtirol eingerichteten zertifizierten eGov-Accounts, mittels welcher man mit Benutzername und Passwort auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung zugreifen konnte, sind seit 1. März 2018 nicht mehr gültig.

“Die meisten Meraner Familien haben sich ziemlich rasch auf die Neuigkeit eingestellt und die Online-Einschreibung bereits vorgenommen”, erklärte Vizebürgermeister Andrea Rossi. “Dabei betreut wurden sie von der zuständigen Beamtin Paola Caboni, die ihnen Schritt für Schritt den neuen Anmeldevorgang erklärt hat, sodass sie nun autonom und ohne Hilfe damit zurechtkommen”, so Rossi.

Grundsätzlich sind Online-Einschreibungen auch nach dem Ablauf der Frist möglich, und zwar von 16. Juni bis 31. Oktober, wobei man dann mit einer Zuschlagsgebühr von zehn Euro rechnen muss. Bei Anmeldungen nach dem 31. Oktober wird diese Gebühr auf 25 Euro erhöht. Allerdings müssen die Eltern die Rückmeldung abwarten, ob überhaupt noch frei Plätze zu Verfügung stehen.

Verspätet beantragte Einschreibungen werden ausnahmsweise angenommen falls:

·  Die Familie von einer anderen Gemeinde nach Meran umgezogen ist;

·  Der/die SchülerIn von einer Schule, in der am Nachmittag kein Unterricht geplant war, in eine andere mit Nachmittagsunterricht wechselt;

·  Der Unterrichtsplan im Laufe des Schuljahres abgeändert wird.

Beirat für Integration und Migration wird am 17. Juni gewählt

Am Sonntag, 17. Juni werden in den Räumlichkeiten des Meldeamtes im Meraner Rathaus die Wahlen für die Erneuerung des Ausländerbeirates stattfinden. Das Gremium wurde in Beirat für Integration und Migration umgetauft.

Der Wahl werden sich insgesamt sieben MitbürgerInnen stellen, die allesamt termingerecht die notwendigen Unterschriften zur Unterstützung ihrer Kandidatur eingereicht haben. Im Beirat stehen fünf Sitze zur Verfügung. Die Kandidaten sind: Vera Petrusevici, Chouaya Zazia, Batti Nasir Mahmood, Banna Lakbir, Amin Mohammed Saiful, Lo Absa und Diaby Bassamba, wobei einige von ihnen bereits Mitglieder des Ausländerbeirates waren.

Alle rund 1.400 betroffenen Familien haben in den letzten Tagen vom Meldeamt ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung, sich am 17. Juni an der Wahl zu beteiligen, und mit nützlichen Informationen zum Wahlvorgang.

Die Wahlberechtigten müssen sich zwischen 8 und 20 Uhr im Meldeamt (im Parterre des Rathauses) einfinden und zur Ausübung des Wahlrechtes Folgendes mitbringen:

·  einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

·  eine gültige Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltsgenehmigung (oder die Empfangsbestätigung eines gestellten Antrags zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung).

“Inzwischen haben auch die Verantwortlichen jener Vereine und Institutionen, die sich im Meraner Gemeindegebiet mit dem Thema Einwanderung und Integration befassen,  vier Vertreter vorschlagen, die ebenso dem Beirat angehören sollen. Die offizielle Ernennung dieser Mitglieder wird demnächst vom Stadtrat vorgenommen, sodass der Beirat aller Voraussicht nach Ende Juni seine Arbeit aufnehmen werden kann”, erklärte Vizebürgermeister Andrea Rossi.

 

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt