Einführung der Online-Unterschriftensammlung

Direkte-Demokratie-Gesetz in Ordnung bringen?

Mittwoch, 09. Juni 2021 | 13:09 Uhr

Bozen – Die Online-Unterschriftensammlung muss innerhalb des Jahres staatsweit eingeführt werden und der zuständige Minister Vittorio Colao hat die Zusage gemacht, dass spätestens innerhalb Oktober, wahrscheinlich aber ab August dafür eine Plattform eingerichtet sein wird. Deshalb muss jetzt die Anpassung an die nationale Norm erfolgen. Mit dem geltenden Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation war die national geltende Regelung der Unterschriftensammlung übernommen worden. Mit der Anpassung sollte die politische Mehrheit jetzt im Landtag keine Schwierigkeit haben. Mit dem Schuler-Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie 2013 war schon einmal die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden, allerdings in einem Gesetz, das Volksabstimmungen so gut wie unmöglich gemacht hätte und das deshalb im Referendum 2014 abgelehnt worden ist. Darauf weist die Initiative für mehr Demokratie hin.

Der Südtiroler Landtag behandelt diese Woche im Plenum den von Josef Noggler eingebrachten Gesetzentwurf. Mit ihm sollen die technischen Mängel des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie und Partizipation beseitigt werden. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Streichung des Referendums und der Möglichkeit für Bürger, einen Bürgerrat einzuberufen, fanden im Gesetzgebungsausschuss keine Mehrheit.

„Nicht berücksichtigt wird im Gesetzentwurf die in einem Urteil vom November 2019 gegenüber dem italienischen Staat erhobene Forderung der UNO-Menschenrechtskommission, die Behinderungen der Unterstützung von direktdemokratischen Initiativen zu beseitigen“, erklärt die Initiative für mehr Demokratie.

Diese Behinderungen seien besonders unter den Bedingungen der pandemiebedingten Einschränkungen offensichtlich geworden. „Die direktdemokratischen Rechte konnten ein ganzes Jahr lang nicht ausgeübt werden. Diese Rechte können weder immer noch überall noch von allen Berechtigten tatsächlich ausgeübt werden. Dies, obwohl die technische Machbarkeit schon seit vielen Jahren gegeben ist (siehe Europäische Bürgerinitiative seit 2012)“, erklärt die Initiative. Im vergangenen Jahr habe die Initiative für mehr Demokratie mehrfach vergeblich auf diese Forderung der UNO-Menschenrechtskommission hingewiesen.

Deshalb hat die Initiative für mehr Demokratie im vergangenen September einen Antrag auf Volksinitiative vorgelegt, in der Absicht, die Behinderungen im Sinne der UNO-Menschenrechtskommission mit einer Volksabstimmung zu beseitigen. Der Antrag wurde von der Kommission der Landesverwaltung mit der Begründung für unzulässig erklärt, die Materie sei dem Landtag vorbehalten. Zur Bürgerklage gegen diesen Entscheid ist ein Urteil des Landesgerichts ausständig.

Ende 2020 hat das italienische Parlament die rechtliche Grundlage für die Einführung der Online-Unterschriftensammlung geschaffen. Die Regierung hat den Auftrag, diese innerhalb von 2021 anwendbar zu machen.

Die Initiative für mehr Demokratie hat allen Landtagsabgeordneten angeboten, ihren ausgesetzten Landesgesetzentwurf im Landtag einzubringen. „Landtagsabgeordnete aus den Reihen der Minderheitsparteien haben im Hinblick auf die Behandlung des Gesetzentwurfes von Josef Noggler Abänderungsanträge eingebracht, mit denen die von der UNO-Menschenrechtskommission beanstandeten Behinderungen beseitigt würden, insbesondere mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung“, erklärt die Initiative.

Zugleich hat die Initiative für mehr Demokratie, unterstützt von 20 großen und kleinen Organisationen, eine an den Landtag und an die Landesregierung gerichtete Petition lanciert mit der Forderung nach schnellstmöglicher Einführung der Online-Unterschriftensammlung und hat mittlerweile über 1.000 Unterschriften gesammelt.

Von: mk

Bezirk: Bozen