Artikeldebatte im Landtag

Drei Krankenhäuser an zwei Standorten: Mehrheit behauptet sich nur knapp

Freitag, 07. April 2017 | 19:09 Uhr

Bozen – Die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 119/17: „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ wurde am Freitag im Landtag fortgesetzt, oft verliefen die Arbeiten sehr schleppend. Zum Gesetzentwurf wurden über 300 Änderungsanträge vorgelegt, meist Streichungsanträge von Andreas Pöder, die wenigsten davon wurden aber diskutiert. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte abgehalten wurde.

Nach der Genehmigung des Art. 2, der die Zuständigkeiten der Landesregierung definiert, erklärte Andreas Pöder, dass damit dem Landtag die letzten Zuständigkeiten zur Sanität genommen worden seien. Die Landesregierung könne sogar die Gesetzgebungszuständigkeit übernehmen.

Art. 4 definiert den Sanitätsbetrieb. Albert Wurzer forderte einen jährlichen Bericht zur Umsetzung der Betriebsordnung. Sein Antrag wurde angenommen. Abgelehnt wurden die Streichungsanträge Pöders.

Art. 5 sieht eine präventive Rechtmäßigkeitskontrolle der Maßnahmen des Sanitätsbetriebes vor. Andreas Pöder forderte die Streichung, was aber abgelehnt wurde. Walter Blaas forderte eine kürzere Frist für die Zustimmung der Landesregierung und ein kürzeres Verfallsdatum für die Maßnahmen, die der Landesregierung nicht rechtzeitig begründet werden – auch dies wurde abgelehnt. Angenommen wurde ein Änderungsantrag von LR Stocker zum Personalbestand.

Art. 7 betrifft die Zuständigkeiten des Generaldirektors. Walter Blaas forderte die Mitsprache der Personalvertretung beim Regelwerk zur Leistungsbewertung. Der Generaldirektor sollte Alleinentscheidungen ausführlich und schriftlich begründen müssen. Andreas Pöder sah den Artikel als zentral, da er alle Macht dem Generaldirektor gebe, daher forderte er die Streichung. Bei der Personalbewertung sollten die Gewerkschaften mit einbezogen werden. Die Anträge von Pöder und Blaas wurden abgelehnt.

Art. 8 betrifft die Ernennung des Generaldirektors. Walter Blaas forderte eine Vorstellung und Anhörung des Generaldirektors im Landtag, binnen 120 Tagen ab Ernennung. Dieter Steger kündigte Zustimmung an, wenn man sich auf die Vorstellung beschränke. Andreas Pöder forderte auch eine Anhörung, wie im ursprünglichen Antrag von Blaas, welcher schließlich auch einstimmig angenommen wurde.

Art. 9 betrifft die Betriebsdirektion. Albert Wurzer ein “Führungsgremium des Sanitätsbetriebes” mit Mitgliedern der Betriebsdirektion, dem Direktor der Organisationseinheit für die klinische Führung und den Bezirksdirektoren. Andreas Pöder bezeichnete dieses weitere Gremium als sinnlos. Wurzers Antrag wurde angenommen, die Streichungsanträge Pöders wurden abgelehnt.

Art. 10 betrifft die Fachdirektoren (Sanität, Pflege, Verwaltung). Albert Wurzer schlug eine Regelung für die Fachdirektoren in den Bezirken vor. Paul Köllensperger forderte, dass der Verwaltungsdirektor auch für die einheitliche Vormerkstelle und die betriebsrelevanten Projekte im Informatikbereich zuständig sein soll. LR Martha Stocker wollte dem Antrag zum Informatikbereich zustimmen, die Vormerkstelle gehöre automatisch dazu. Sie stimmte auch Köllenspergers Vorschlag zur Auswahl der Fachdirektoren zu. Walter Blaas fragte, ob jemand, der im Verzeichnis der Generaldirektorenanwärter eingetragen sei, auch untergeordnete Stellen bekleiden könne – was LR Stocker bejahte. Der Antrag Wurzers sowie der erste Antrag Köllenspergers wurden angenommen. Walter Blaas bezeichnete den Artikel als wenig klar, auch bezüglich der Ernennungen. LR Stocker bezeichnete hingegen das Auswahlverfahren als klar geregelt.

Art. 11 betrifft das Arbeitsverhältnis der Mitglieder der Betriebsdirektion. Paul Köllensperger forderte einen variablen Anteil von 30 Prozent der Entlohnung, der an die Erreichung der Ziele gebunden sei. Andreas Pöder kritisierte die Höhe der Entlohnung, die bis zu 90 Prozent der Entlohnung des Generaldirektors betragen könne. Dies sei bei der Schließung der Geburtenstationen oder der Beibehaltung der Bezirksdirektionen nicht haltbar. Mit den möglichen 15 Prozent Zulage komme man auf ein höheres Gehalt als der Generaldirektor, kritisierte Walter Blaas. Damit könne man attraktive Ersatzposten schaffen, was ganz im Sinne von SVP und PD sei, um politische Freunde bedienen zu können. Das seien Bonuszahlungen, die in der öffentlichen Verwaltung nichts verloren hätten, meinte Sven Knoll. LR Martha Stocker wandte ein, dass Ergebniszulagen in der öffentlichen Verwaltung üblich seien, in der Privatwirtschaft sei eher das üblich, was Köllensperger vorschlage. Die Obergrenze gelte für alle.

Art. 12 betrifft die Sprachgruppenzugehörigkeit. Riccardo Dello Sbarba forderte bei den Ernennungen auch ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern. LR Martha Stocker stimmte dem Antrag zu, der vom Plenum auch angenommen wurde.

Art. 13 betrifft die Organisationseinheit für die klinische Führung. Andreas Pöder und Riccardo Dello Sbarba forderten die Streichung des Artikels. Diese Einheit sei der verlängerte Arm des Generaldirektors im klinischen Bereich, meinte Dello Sbarba. Stattdessen sollte die Einheit ein Beratungsorgan für den Sanitätsdirektor sein. Laut Artikel unterstütze die Organisationseinheit den Sanitätsdirektor und den Pflegedirektor, erklärte LR Martha Stocker, die Zuordnung dürfte also klar sein. Die Streichungsanträge wurden abgelehnt, ebenso ein Änderungsantrag von LR Tommasini und Roberto Bizzo zu Voraussetzungen und Ernennung des Direktors der Einheit.

Art. 14 betrifft das Kollegium für die klinische Führung. Riccardo Dello Sbarba beantragte, dass das Kollegium vom Sanitätsdirektor ernannt wird. Paul Köllensperger forderte eine Festschreibung der Fälle, zu denen das Kollegium angehört werden muss; die Stellungnahme müsse bindend sein. LR Martha Stocker erklärte, die angepeilte Regelung werde, mit wenigen Abstrichen, auf dies hinauslaufen. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Art. 15 betrifft das Rechnungsprüferkollegium. Paul Köllensperger schlug die Ernennung mit einem öffentlichen Auswahlverfahren vor. Der Antrag wurde abgelehnt, ebenso die Streichungsanträge Pöders. Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Landesregierung, mit dem die Amtsdauer festgelegt wird.

Art. 17 betrifft die Direktoren der Gesundheitsbezirke. Paul Köllensperger schlug die Ernennung durch den Generaldirektor aus einem Dreiervorschlag vor. Riccardo Dello Sbarba forderte eine Einschränkung der Weisungsbefugnis der Bezirksdirektoren auf die Verwaltungskoordinatoren. Dann wäre er überflüssig, meinte hingegen LR Martha Stocker. Der Artikel wurde über einen Streichungsantrag Pöders abgelehnt.

Art. 18 zum Führungsgremium des Sanitätsbetriebs wurde ebenfalls über einen Antrag Pöders gestrichen.

Art. 19 betrifft Monitoring und Controlling. Ein Antrag von Myriam Atz Tammerle, den Titel in “Überwachung und Kontrolle” zu ändern, wurde abgelehnt, stattdessen wurde die Wortwahl auch auf die italienische Version übertragen.

Art. 20 betrifft den Rat der Vorsitzenden in den Bezirksgemeinschaften. Walter Blaas forderte, den Bürgermeister von Bozen aus der Liste zu streichen oder die Bürgermeister der anderen Gemeinden auch aufzunehmen. Bozen sei auch eine Bezirksgemeinschaft, wandte Riccardo Dello Sbarba ein. LR Martha Stocker bestätigte dies. Die Änderungsanträge zum Artikel wurden abgelehnt.

Art. 22 betrifft die Departements und andere Formen betrieblicher Zusammenarbeit. Riccardo Dello Sbarba kritisierte die lange Reihe der Ernennungen, die der Generaldirektor vornehmen könne; in den verschiedenen Bereichen sollte es eine gewisse Autonomie geben. Angenommen wurde ein Änderungsantrag von LR Martha Stocker, der in diese Richtung geht: Der Generaldirektor ernennt auf Vorschlag des Sanitätsdirektors.

Art. 23 betrifft das Departement für Gesundheitsvorsorge. Walter Blaas forderte, dass das Departement auch für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft zuständig ist. Zwei verschiedene Einrichtungen für Lebensmittel seien nicht zu rechtfertigen. LR Martha Stocker gab Blaas recht, aber zum jetzigen Zeitpunkt müsse man gegen seinen Vorschlag stimmen. Die Änderungsanträge zum Artikel wurden abgelehnt. Auf Nachfrage von Sven Knoll erklärte Stocker, dass es derzeit eine Dreiteilung gebe: neben dem genannten Departement den tierärztlichen Dienst der Sanitätseinheit sowie den Landestierarzt.

Art. 24 betrifft die wohnortnahe Gesundheitsbetreuung. Riccardo Dello Sbarba dankte LR Stocker für den gemeinsamen Änderungsantrag, mit dem auf einige Forderungen der Grünen eingegangen werde. Der Antrag, der den Artikel ersetzt, wurde angenommen.

Art. 26 nennt die Krankenhäuser, ein Landeskrankenhaus und drei Bezirkskrankenhäuser mit zwei Standorten. Andreas Pöder forderte die Beibehaltung der sieben Krankenhäuser als eigene Einrichtungen, der Artikel bedeute sonst das Ende der drei kleinen Krankenhäuser. Riccardo Dello Sbarba forderte die Gleichrangigkeit beider Standorte. Sven Knoll hielt eine Unterscheidung zwischen Landeskrankenhaus und Bezirkskrankenhaus für nicht sinnvoll, das präjudiziere die weitere Entwicklung; er unterstützte den Antrag Pöders. LR Martha Stocker erklärte, der Verbund von zwei Krankenhäusern vergrößere das Einzugsgebiet im Sinne der staatlichen Größenvorgaben. Dieser Artikel sei somit die Grundvoraussetzung, dass die kleinen Krankenhäuser erhalten werden könnten. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Andreas Pöder wies darauf hin, dass man im Trentino alle Krankenhäuser als eigene Strukturen beibehalten habe. Maria Hochgruber Kuenzer erinnerte an die Regierungserklärung von LH Kompatscher, der die Aufrechterhaltung aller Krankenhäuser versprochen habe. Die kleinen Krankenhäuser seien wichtige Satelliten für die Grundversorgung der Bevölkerung. Die von Stocker vorgeschlagene Formulierung sei ihr dafür Garantie genug. Sven Knoll warf Hochgruber Kuenzer Vertrauensseligkeit vor. Man dürfe sich nicht vom Staat jede Kleinigkeit vorschreiben lassen. Der Trick mit dem Einzugsgebiet werde nicht funktionieren, der Staat werde irgendwann sagen, dass ein Krankenhaus pro Einzugsgebiet genug sei. Andreas Pöder teilte diese Sorgen. Dieses Gesetz schaffe die kleinen Krankenhäuser ab. Walter Blaas kritisierte, dass die kleinen Krankenhäuser zu Anhängseln würden, dies entlarve das Gerede von der Stärkung der Peripherie. Hans Heiss teilte die Sorgen der Vorredner, wenn in einigen Jahren der Landeshaushalt schrumpfe, dann würden das die kleinen Krankenhäuser als erste spüren. Andererseits scheine die Landesregierung den Druck aus der Peripherie gespürt und verstanden haben, wie wichtig die kleinen Krankenhäuser für die Bevölkerung sind. Sie sollte die beiden Krankenhausstandorte auf gleiche Augenhöhe stellen. Die Grundversorgung sollte möglichste nahe am Bürger geboten werden, betonte LR Martha Stocker. Mit diesem Gesetz sichere man die Leistung vor Ort und schaffe Zusammenarbeit. Der Artikel wurde mit 16 Ja, neun Nein und vier Enthaltungen genehmigt.

Teile der Opposition reagierten nach der Abstimmung empört. Die Süd-Tiroler Freiheit hat die Liste veröffentlicht, die zeigt, welcher Abgeordneter wie im Landtag abgestimmt hat.

stf

Von: mk

Bezirk: Bozen