Von: luk
Bozen – Nachdem im Vorjahr die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Kernleistungen der Schülerverkehrsdienste genehmigt hatte (LPA hat berichtet), setzt sie nun die nächsten nötigen Schritte, um diesen effizient und zielorientiert anzubieten. Dafür hat die Landesregierung am 23. Jänner auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien für die eigenen Schülerverkehrsdienste angepasst.
“Zentral dabei ist die Digitalisierung des Dienstes, die vor allem für die Schulsekretariate zeitliche und verwaltungstechnische Einsparungen bringt. Aber auch für die antragstellenden Eltern und Schüler haben damit einen zeitnahen Überblick, welchen Status das eigene Ansuchen hat”, sagt Landesrat Achammer.
Konkret wurde das Genehmigungsverfahren für die eigenen Schülerverkehrsdienste für Schülerinnen und Schüler geändert. Die Online-Anträge für das nächste Schuljahr 2026/27 werden von den Familien (oder bei Volljährigkeit direkt von den Schülerinnen und Schülern) digital über myCivis beim Amt für Schulfürsorge eingereicht. Bisher lief die Anmeldung über das jeweilige Schulsekretariat (LPA hat berichtet).
Der Online-Antrag zur Genehmigung des eigenen Schülerverkehrsdienstes ist im Zeitraum 16. Februar bis 16. März möglich. In besonderen Fällen (zum Beispiel Wohnsitz- oder Schulwechsel) kann das Ansuchen zu einem späteren Zeitpunkt als außerordentlicher Antrag eingereicht werden.
Geändert wird zudem die Mindestentfernung von Wohnort und Schule oder nächstgelegener Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel: Ursprünglich wurden 1,5 Kilometer anerkannt, nun sind es (wieder) 2 Kilometer.
Zudem wird präzisiert, dass das Kilometergeld nur für Anspruchsberechtigte der eigenen Schülerverkehrsdienste gilt und nicht für zusätzliche Fahrten (z.B. Therapiefahrten oder Ausflüge).
Detaillierte Informationen werden in einem Rundschreiben an die Schuldirektionen und die Eltern mitgeteilt. Diese werden zeitnah nach der Genehmigung der Richtlinien übermittelt. Unverändert bleiben derzeit die Dienste für Kindergartenkinder und die Genehmigungsverfahren für Beförderungsdienste für Kinder mit Behinderungen: Letztere werden weiterhin über die Schulen beantragt, sie sind noch nicht digitalisiert.
Das Amt für Schulfürsorge ist damit die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Genehmigung der eigenen Schülerverkehrsdienste, für die Einrichtung des Dienstes und Informationen darüber ist nach wie vor das Amt für Personenverkehr zuständig.




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