Von: ka
Bozen – Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, das – so viel lässt sich leider bereits jetzt sagen – die Wohnkrise in Südtirol leider nicht lösen wird. „Das Hauptproblem ist das unzureichende Angebot, insbesondere in Bozen. Es braucht ein groß angelegtes öffentliches Wohnbauprogramm. Gesetze haben wir viele – was fehlt, sind Wohnungen. Nur durch eine Ausweitung des Angebots können die Preise sinken“, erklärt Landtagsabgeordneter Paul Köllensperger.
Das Gesetz führt hingegen die Verpflichtung zur 100%igen Konventionierung neuer Wohnbauten ein – eine Maßnahme, die sich als Bumerang erweisen könnte: Wenn das Bauen weniger rentabel wird, entstehen weniger neue Wohnflächen, was die Wohnungsnot weiter verschärft. Zudem wird damit das gerade erst gestartete Modell der Wohnungen mit Preisdeckelung faktisch abgeschafft. „Ohne Gewinnmargen besteht das Risiko, dass noch weniger gebaut wird“, so Paul Köllensperger weiter.
Die größten Schwachstellen des neuen Gesetzes:
– 100% Konventionierung: Die 100%ige Verpflichtung zur Konventionierung hat in den Gemeinden, in denen sie bereits gilt, keine positiven Effekte gezeigt und droht, den freien Immobilienmarkt lahmzulegen.
– Abwanderung junger Menschen: Jährlich verlassen rund 2.000 junge Menschen die Provinz. Ohne leistbaren Wohnraum und wettbewerbsfähige Löhne ist Südtirol als Arbeitsstandort unattraktiv und verliert weiter an Humankapital.
– Unflexible Regelungen: Das Gesetz berücksichtigt nicht ausreichend die Unterschiede zwischen Tourismusgemeinden, Randgebieten und Städten. Statt einheitlicher Regeln braucht es mehr Autonomie für die Gemeinden.
– Vernachlässigung von Umwelt und Landschaft: Die Änderungen am Gesetz „Raum und Landschaft“ begünstigen neue Bauvolumen im landwirtschaftlichen Grün.
– Kurzzeitvermietungen: Der neue Artikel gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dürfte aber wirkungslos und rechtlich anfechtbar sein – wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
– Keine dauerhafte Sozialbindung bei Wohnungen mit Preisbindung auf gefördertem Bauland.
“Das neue Raumordnungsgesetz war mit der Idee der Siedlungsgrenzen und dem Prinzip “innen flexibel, aussen penibel” gestartet. Heute gilt: innen flexibel, aussen flexibel”, so Paul Köllensperger.
„Langfristig enthält das Gesetz einige interessante Ansätze. Besonders interessant ist das Modell des ‚Gemeinnützigen Wohnbaus‘. Seine Wirkung hängt jedoch wesentlich von den nachfolgenden Entscheidungen und einer zügigen Umsetzung ab. Ebenso sind die Erhöhungen und Vereinfachungen der Wohnbauförderung begrüßenswert. Auch hier gilt es abzuwarten, ob die Bearbeitung der Gesuche und die Auszahlung der Förderung schneller erfolgen. Ob Wohnen für Normalverdiener mit diesem Gesetz günstiger wird, ist fraglich“, sagt Maria Elisabeth Rieder.
„Das Landesgesetz zur Wohnreform 2025 enthält sicher einige positive Ansätze, die zur Abfederung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen werden. Rasche Effekte kann man nicht erwarten. Leider konnte die Regierungsmehrheit sich nicht zur dauerhaften Sozialbindung bei gefördertem Bauland und Wohnungen durchringen. Wie sich der gemeinnützige Wohnbau auf den Wohnungsmarkt und den Preisdruck auswirkt, ist bei fehlender primärer Voranalyse und ausreichenden Finanzmitteln im Landeshaushalt kaum zu erwarten sein.“ sagt Franz Ploner dazu.
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