Schreiben aus Rom bringt etwas Erleichterung

Einkaufen in Nachbargemeinde aus Kostengründen erlaubt

Mittwoch, 18. November 2020 | 12:08 Uhr

Bozen/Rom – Die Corona-Maßnahmen erschweren derzeit das alltägliche Leben massiv. Viele Menschen in der Peripherie klagen, dass sie gezwungen seien, im Dorf einzukaufen, obwohl die Waren dort erheblich teurer seien. Nun gibt es in diesem Punkt eine Klarstellung in einem Schreiben des Ministerrates, das auch für Südtirol Gültigkeit hat. Wie SVP-Parlamentarier Dieter Steger erklärt, ist Einkaufen nun in der Nachbargemeinde erlaubt.

Derzeit darf man die eigene Gemeindegrenze lediglich wegen des Berufs oder aus anderen triftigen Gründen verlassen. Ein solcher Grund ist nun laut Medienberichten auch das Einkaufen, und zwar nicht nur, wenn es ein Produkt in der eigenen Gemeinde nicht gibt, sondern auch aus Kostengründen.

Uneingeschränkte Einkaufsfreuden wird es dennoch nicht geben: In Supermärkten dürfen nämlich weiterhin nur lebensnotwendige Waren verkauft werden. So sollen jene Geschäfte nicht benachteiligt werden, die derzeit geschlossen sind.

Von: luk

Bezirk: Bozen