Unternehmenssicherheit

Es gibt Fördermittel für private Sicherheitsdienste

Donnerstag, 11. Juni 2026 | 11:44 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Land unterstützt Unternehmen künftig auch bei der Installation von GPS‑Ortungssystemen für Unternehmensgüter sowie bei der Beauftragung privater Sicherheitsdienste, einschließlich des Einsatzes von Sicherheitskräften. Diese neuen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmenssicherheit wurden am 10. Juni im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Beschluss wurde am 20. März von der Landesregierung genehmigt.

Wirtschaftslandesrat Marco Galateo stellte gemeinsam mit Sicherheitslandesrätin Ulli Mair und Tourismuslandesrat Luis Walcher die neuen Fördermaßnahmen sowie die überarbeiteten Kriterien vor. Anwesend waren auch Anton Leitner, Direktor des Landesamtes für Handel und Dienstleistungen, und  Ressortdirektorin Manuela Defant, die die Maßnahmen aus technischer Sicht erläuterte.

Anträge stark gestiegen

Die Zahl der Förderansuchen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: von 59 Anträgen im Jahr 2024 auf 386 im Jahr 2025. “Die Zahlen zeigen, dass diese Maßnahme notwendig ist und von den Unternehmen gut angenommen wird”, betonte Marco Galateo. “Der Anstieg belegt die wachsende Aufmerksamkeit für das Thema Sicherheit und bestätigt den Nutzen der Maßnahmen des Landes.”

Auch Sicherheitslandesrätin Ulli Mair unterstrich die Bedeutung: “Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde sorgfältig evaluiert. Deshalb werden sie nicht nur verlängert, sondern auch gezielt ausgebaut, unter anderem durch die Förderung von GPS‑Ortungssystemen und privaten Sicherheitsdiensten. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, sondern auch das Sicherheitsgefühl in unseren Städten und Dörfern.”

Tourismuslandesrat Luis Walcher verwies auf die Relevanz für den Tourismussektor: “Mit dieser Förderung unterstützen wir Investitionen in die Sicherheit von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu helfen, ihre Einrichtungen, Mitarbeitenden und Gäste besser zu schützen.”

Rahmenbedingungen

Unternehmen können im Zeitraum 2026–2028 für maximal drei in Südtirol registrierte Betriebsstätten einen Antrag stellen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro und einem Höchstbetrag von 14.000 Euro pro Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, maximal 7.000 Euro, im Rahmen der geltenden De‑minimis‑Bestimmungen.

Bezirk: Bozen

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