Unterberger bei Fragestunde im Senat

„Es ist ein Fehler, steuerliche Anreize für Auslandsrückkehrer abzubauen“

Donnerstag, 26. Oktober 2023 | 18:24 Uhr

Rom – Finanzminister Giancarlo Giorgetti hat auf eine Anfrage von SVP-Senatorin Julia Unterberger reagiert. Dabei bestätigte er die Pläne der Regierung, die steuerlichen Anreize für die Rückkehr von Arbeitskräften nach Italien zu reduzieren. Außerdem sei keine Übergangsregelung für diejenigen vorgesehen, die bereits nach Italien zurückgekehrt sind, aber ab dem 1. Januar 2024 steuerlich ansässig werden. „Dies ist ein großer Fehler“, erklärte die Vorsitzende der Autonomiegruppe in der Fragestunde im Senat.

„Laut dem Entwurf eines Gesetzesdekrets will die Regierung die Auslandsrückkehrer-Regelung einschränken, indem sie die Steuerentlastungen auf hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal beschränkt, eine Definition, die schon in der Vergangenheit große Auslegungsprobleme verursacht hat. Und das, obwohl Italien unter einem erheblichen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leidet, vor allem im Gesundheits- und Bildungssektor“, so Unterberger. In Grenzregionen wie Südtirol, die mit Arbeitsmärkten konkurrieren, in denen die Löhne höher und die Lebenshaltungskosten niedriger sind, sei dieses Problem offensichtlich. Von zehn deutschsprachigen Südtiroler Studierenden, die im Ausland studieren, würden nur zwei nach Italien zurückkehren.

Die Lösung des Problems würde eine Vielzahl von strukturellen Maßnahmen erfordern: Lohnerhöhungen, leistbares Wohnen, Maßnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Die einzige Maßnahme, die sich in der Zwischenzeit positiv ausgewirkt hat, ist die gegenwärtig geltende. Deshalb sollten die steuerlichen Anreize auch auf StudentInnen ausgedehnt werden, die ins Ausland gehen und oft nach ihrem Abschluss nicht zurückkehren, was einen erheblichen Verlust an qualifizierten Arbeitskräften für die Wirtschaft bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass sich das Phänomen der Abwanderung von Fachkräften verschlimmert und selbst diejenigen von einer Rückkehr abgehalten werden, die diese bereits geplant hatten, weil sie sich auf die bestehenden Gesetze verlassen haben und sich nun mit einem radikal veränderten Bild konfrontiert sehen.Dies gilt umso mehr für Familien, die in der zweiten Jahreshälfte 2023 nach Italien gezogen sind und daher bis zum Ende dieses Jahres keinen steuerlichen Wohnsitz erwerben. Als Autonomiegruppe werden wir uns weiterhin für Maßnahmen und Initiativen einsetzen, die die Rückkehr von Arbeitskräften begünstigen“, so Unterberger.

Von: mk

Bezirk: Bozen