Programm für Arbeitslose über 45 genehmigt

ESF-Aufruf: Bildungsprojekte gegen Schulabbruch

Dienstag, 21. November 2017 | 14:27 Uhr

Bozen – Mit drei Millionen Euro bezuschusst das ESF-Programm Projekte, die Schlüsselkompetenzen von Schülern mit Schwierigkeiten in der Schule fördern.

Projekte, die dem Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken, die Voraussetzungen für den Zugang zur Bildung verbessern oder die Wiederaufnahme der Schule nach einem Ausbildungsabbruch begünstigen – dies sind die Ziele der möglichen Projekte, die Bildungsorganisationen nun einreichen können. Die Landesregierung hat den diesbezüglichen Aufruf des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wert von drei Millionen Euro heute genehmigt. „Wer die Schule abbricht, hat schlechte Perspektiven am Arbeitsmarkt. Außerdem könnte dies einen sozialen Abstieg zur Folge haben. Daher ist es wichtig, diese jungen Menschen frühzeitig an die Hand zu nehmen, um sie bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten zu unterstützen“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz der Landesregierung.

Man spricht von Schulabbrechern, wenn Jugendliche unter 25 Jahren weder eine Oberschule noch eine Berufsschule abgeschlossen haben. Die EU hat sich in ihrer Strategie Europa 2020 zum Ziel gesetzt, die Schulabbruchrate von 15 auf zehn Prozent zu reduzieren.

Zu den Bildungsinhalten der Projekte, die zur Förderung zugelassen sind, zählen: Bewusstseinsbildung, Neuorientierung oder die einschlägige und konkrete Förderung von Schülern, die einen Abbruch ins Auge fassen oder schon beschlossen haben. Außerdem werden Bildungsangebote gefördert, die Sprachen oder Schlüsselkompetenzen für das Lernen vermitteln, beispielsweise in einer Summer School.

Zielgruppen des Angebots sind Schüler der Mittel- und Oberschulen ebenso wie der Berufsschulen, die aufgrund von Lernschwierigkeiten möglicherweise ihre schulische Bildung aufgeben.

Ihre Projekte einreichen können akkreditierte Bildungseinrichtungen oder solche, die dies in Zusammenarbeit mit öffentlichen Körperschaften tun. Die Schulverwaltung, die zum Netzwerk des Bildungsprojektes gehört, trifft eine Vorauswahl der späteren Teilnehmer der Kurse.

Die Dauer eines Bildungsangebots kann zwischen 20 und 100 Stunden liegen. Jedes Programm muss sowohl Bildung im Klassenzimmer als auch praktische Übungen vorsehen – hinzu kommen mindestens 20 Stunden, in denen der jeweilige Schüler individuell betreut wird. Das Bildungsangebot darf nicht das reguläre Lernprogramm der Schule ersetzen; so kann die Summer School erst nach Ende des Schuljahres beginnen. Alle Initiativen müssen bis zum 31. August 2018abgeschlossen werden.

Der Wettbewerb fördert auch Bildungsangebote, die an Lehrkräften ausgerichtet sind. Diese sollen so ihre didaktischen oder digitalen Kompetenzen ausbauen können, damit sie einem möglichen Schulabbruch ihrer Schüler besser entgegenwirken können. Zugelassen sind auch Projekte der Euregio, die Best-Practice-Beispiele unter Nachbarländern teilen.

Die Rangordnung der Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, wird nach ihrer Bewertung im Amtsblatt der Region und unter www.provinz.bz.it/esf veröffentlicht. Nähere Informationen sind unter esf-programm@provinz.bz.it erhältlich.

ESF-Programm für Arbeitslose über 45 genehmigt

Ein zweiter Aufruf des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Weiterbildungsorganisationen betrifft die Wiedereingliederung von Arbeitslosen zwischen 45 und 70 Jahren in den Arbeitsmarkt und die einhergehende berufliche Weiterbildung oder gar Umschulung. Dafür stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung.

“Wenn die persönliche, berufliche Qualifikation am Arbeitsmarkt nicht mehr ausreichend gefragt ist, ist eine Umschulung oft der einzige Ausweg aus der Arbeitslosigkeit”, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Das operationelle Programm des ESF 2014-2020, das in mehrere thematische Achsen gegliedert ist, hat Fördergelder von insgesamt 136,6 Millionen Euro zur Verfügung. Es sieht in der Achse “Beschäftigung” Maßnahmen vor, die benachteiligten und arbeitslosen Gruppen der Bevölkerung die aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken soll. Die ESF-Fördergelder setzen sich zur Hälfte aus EU-Mitteln, zu 35 Prozent aus staatlichen und zu 15 Prozent aus Landesmitteln zusammen. Der Aufruf ist die offizielle Einladung an akkreditierte Weiterbildungsorganisationen, ihre Projekte einzureichen.

Die zur Förderung zugelassenen Weiterbildungsprogramme vermitteln fachberufliche Kompetenzen und orientieren sich dabei an den Bedürfnissen der Unternehmen als mögliche zukünftige Arbeitgeber. Die Lehrgänge umfassen klassischen Unterricht, praktische Übungen und Individualbetreuung und müssen mindestens zehn Teilnehmer aufweisen. Sie dürfen nicht länger als insgesamt 200 Tage dauern und mindestens 400 Stunden umfassen, 30 Prozent davon muss der Teilnehmer in einem Praktikum bei einem Unternehmen Erfahrung sammeln.

Die Rangordnung der Projekte, die zur Finanzierung zugelassen werden, wird nach ihrer Bewertung im Amtsblatt der Region und unter www.provinz.bz.it/esf veröffentlicht. Nähere Informationen sind über die E-Mail-Adresse esf-programm@provinz.bz.it erhältlich.

Großes Angebot an ESF-Kursen läuft an

Es sind mittlerweile eine große Anzahl an ESF-Lehrgängen aus früheren Wettbewerben genehmigt oder angelaufen – darauf verweist das Landesamt ESF. Einsicht in umgesetzte Berufsbildungsprojekte erhält man auf der entsprechenden Webseite des ESF-Landesamtes.

Von: mk

Bezirk: Bozen