Wer sich nicht integrieren will, der soll dies zu spüren bekommen

Familiengeld und Mietbeihilfe nur mehr bei Integration

Freitag, 14. April 2017 | 12:00 Uhr
Update

Bozen – Ausländische Bürger sollen finanzielle Leistungen des Landes nur mehr dann erhalten, wenn sie sich als integrationswillig erweisen.

Durch eine Gesetzesänderung soll das Familiengeld oder die Mietbeihilfe an den Besuch von Kursen gekoppelt werden, berichtet heute das Tagblatt Dolomiten.

„Gemeint sind damit Leistungen, die über die Grundleistungen, also das Lebensminimum und die medizinische Versorgung, hinausgehen. Existenzielle Grundleistungen bleiben für jeden garantiert“, betont der Integrationslandesrat Philipp Achammer.

Aber gerade die Zusatzleistungen seien es auch, die Südtirol von anderen Regionen unterscheiden.

So sei es denkbar, dass künftig Leistungen wie das Familiengeld oder die Mietbeihilfe an den Besuch von Sprachkursen und auch von Integrations- und Orientierungskursen geknüpft werden. „In Österreich und Deutschland gibt es derartige Kurse bereits, die dort auch teilweise Wertekurse genannt werden. Dort soll den ausländischen Bürgern einfach unser Land, unser Leben, unsere Bräuche und Sitten näher gebracht werden.“

Hier sei natürlich das Land gefordert. „Bei den Kursen haben wir durchaus auch noch Aufholbedarf, vor allem in der Peripherie“, bekennt Achammer. „Es steht außer Frage, dass wir für diese Angebote aufkommen, aber dann benennen wir auch klar, was wir uns von den ausländischen Mitbürgern erwarten.“ Das sehen im übrigen nicht nur die Einheimischen so, sondern auch Nicht-Südtiroler. „Ich bin von mehreren interkulturellen Mediatoren daraufhin angesprochen worden, dass man aktives Bemühen durchaus auch belohnen kann und muss.“

Die Gesetzesänderung sei mehrfach rechtlich überprüft worden und sollte demnach haltbar sein. Die Details regelt anschließend die Landesregierung über einen eigenen Beschluss. „Da werden wir dann auch beschließen, welche Leistung wir an die Integrationsbereitschaft koppeln und ob wir sie kürzen oder ganz streichen, wenn keine Integrationsleistung erbracht wird.“ Außerdem müsse noch geklärt werden, ob die Integrationsleistung nur vom Antragsteller erfüllt werden müsse. „Unser Ziel ist es, auch die Frauen zu erreichen. Sie erfüllen in der Integration nämlich eine Schlüsselfunktion“, sagt Achammer gegenüber den „Dolomiten“.

“Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für Sozialbeiträge”

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, das Integrationsgesetz dahingehend anzupassen, dass zukünftig eine Integrationsbereitschaft von Ausländern verlangt wird und fordert in diesem Zusammenhang das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für finanzielle Leistungen des Landes.

“Die Integrationsvereinbarung des italienischen Staates sieht auch in Südtirol einzig und allein das Erlernen der italienischen Sprache für Ausländer vor. Für Südtirol ist diese Regelung fatal. Ohne die Kenntnis der deutschen Sprache ― welche die Sprache der Mehrheitsbevölkerung in Südtirol ist ― wird die Integration von Ausländern nämlich nicht funktionieren. Das Land darf nicht länger den Fehler machen, den Ausländern das Erlernen der deutschen oder italienischen Sprache freizustellen, sondern muss dafür Sorge tragen, dass gezielt die deutsche Sprache erlernt wird”, so Sven Knoll.

“Bereits heute ist festzustellen, dass ein großer Teil der Ausländer in Südtirol nur die italienische Sprache erlernt. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, hat sogar aufgedeckt, dass dies gezielt gefördert wird, indem italienische Sprachkurse für Ausländer kostenlos angeboten werden, während für deutsche Sprachkurse bezahlt werden muss. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Eine mehrheitlich Integration der Ausländer in die italienische Sprachgruppe wird langfristig den Proporz in Südtirol verändern und ist somit eine Gefahr für den Schutz der deutschen und ladinischsprachigen Bevölkerung. Das Erlernen der deutschen Sprache muss daher als Integrationsleitung der Ausländer für den Genuss von finanziellen Beiträgen des Landes gesetzlich festgeschrieben werden”, so Knoll.

Von: luk

Bezirk: Bozen