Freiheitliche Landtagsanfrage

FH liefern Hintergründe zur Beitragsvergabe an Privatkliniken

Donnerstag, 04. August 2016 | 16:16 Uhr

Bozen – Der Freiheitliche Landesparteiobmann und Landtagsabgeordnete Walter Blaas intervenierte im Südtiroler Landtag mittels einer Anfrage, um Auskünfte über die Beitragsvergabe an Privatkliniken zu erhalten.

„In den vergangenen Wochen wurde in verschiedenen Medien von Privatkliniken berichtet. Darunter fanden sich mehrere Berichte in den Tageszeitungen und im Rundfunk. Vor allem die Eröffnung der Privatklinik „Brixsana“ in Brixen war mehrfach Thema von Berichterstattungen. Des Weiteren wurde erwähnt, dass auch im Raum Bozen in den nächsten Jahren mindestens eine neue Privatklinik errichtet werden soll“, erklärt Blaas seine Beweggründe einleitend.

„Deshalb war es nahliegend, die Hintergründe über mögliche öffentliche Finanzierungen von Privatkliniken zu erheben, angesichts der Einsparungsmaßnahmen im öffentlichen Gesundheitssektor“, stellt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest.

„Gemäß Artikel 1 des Landesgesetzes vom 17. September 1973, Nr. 60 in geltender Fassung, ist die Landesverwaltung ermächtigt, den öffentlichen und privaten Körperschaften und Konsortien und Vereinigungen, mit Ausnahme der Krankenhauskörperschaften, die innerhalb der Provinz tätig sind und satzungsgemäß Tätigkeiten der Gesundheitsfürsorge ausüben, Beiträge zu gewähren. Die im Artikel 1 genannten Institutionen können um Beiträge ansuchen“, zitiert Walter Blaas aus der Antwort auf seine Anfrage. Demnach sind Privatkliniken zur öffentlichen Beitragsvergabe zugelassen.

„Die Beiträge können für den Ankauf, die Errichtung, die Renovierung und die außerordentliche Instandhaltung von Gebäuden, die der Gesundheitsfürsorge dienen oder jedenfalls einen hygienisch-sanitären Zweck erfüllen sowie für hygienisch-sanitäre, technische und Datenverarbeitungsanlagen und schließlich für die Entwicklung und Installation der notwendigen Software angesucht werden“, erörtert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete mit Blick auf die vorliegenden Informationen.

„Die Höchstsätze für die Beitragsgewährung orientieren sich gemäß des Beschlusses der Landesregierung Nr. 4332 vom 25. November 2002. Dabei wird zwischen öffentlichen und privaten Körperschaften ohne Gewinnabsicht und mit Gewinnabsicht unterschieden“, erklärt Blaas weiter.

„Im nächsten Schritt wird zu prüfen sein, wie hoch die tatsächlichen Beiträge durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahren an die Südtiroler Privatkliniken waren“, hält Walter Blaas abschließend fest und kündigt eine entsprechende Anfrage an.

Von: luk

Bezirk: Bozen