Von: ka
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute, nach ausführlicher Erläuterung durch Landesregierung und Landesämter die drei von LH Kompatscher vorgelegten Gesetze zum Landeshaushalt 2022 behandelt. Der Landesgesetzentwurf Nr. 100/21 –Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 – und der Landesgesetzentwurf Nr. 101/21 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2022-2024 – wurden gemeinsam behandelt und mit jeweils 4 Ja (Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori) und 4 Gegenstimmen (Paul Köllensperger, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler, Josef Unterholzner) gutgeheißen, wobei laut Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend ist.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 102/21 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 – wurde mit 4 Ja (Renzler, Lanz, Tauber, Vettori), 1 Nein (Staffler) und 3 Enthaltungen gebilligt.
Die Abg. Köllensperger, Nicolini und Staffler haben Minderheitenberichte angekündigt.
„Nach langer, intensiver Arbeit wurden die drei von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe zum Haushalt mit geringfügigen Änderungen angenommen, wobei die Erhöhung des IRAP-Satzes auf 3,9 Prozent sicher der heikelste Punkt war“, berichtet Ausschussvorsitzender Helmuth Renzler, „ein weiterer Diskussionspunkt war die Ausnahme von der Zweisprachigkeitspflicht für Sanitäts- und Pflegemitarbeiter, welche auf den akuten Personalnotstand zurückzuführen ist – eine Bestimmung, die vor allem dem Ausschussvorsitzenden Kopfschmerzen bereitet hat. Ich bedanke mich jedenfalls bei den Mitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit sowie bei den leitenden Beamten des Landes und den Mitarbeitern des Hauses.“ Die drei Gesetzentwürfe werden nun dem Plenum weitergeleitet, das sie in der Sitzungswoche vom 15. bis 17. Dezember behandeln wird.