Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr.65/20 – Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021 (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) – und den Landesgesetzentwurf Nr.66/20 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2021-2023 (LH Arno Kompatscher) – mit jeweils 4 Ja (Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Helmut Tauber und Carlo Vettori), zwei Nein (Paul Köllensperger und Hanspeter Staffler) und zwei Enthaltungen (Diego Nicolini und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Ebenso gutgeheißen wurde der Landesgesetzentwurf Nr.67/20 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021 (LH Arno Kompatscher) – mit vier Ja (Renzler, Lanz, Tauber und Vettori), zwei Nein (Köllensperger, Staffler) und zwei Enthaltungen (Nicolini, Unterholzner).
Schließlich wurde auch der Landesgesetzentwurf Nr.68/20 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit (LH Kompatscher) – mit 4 Ja (Renzler, Lanz, Tauber und Vettori) und 3 Enthaltungen (Köllensperger, Nicolini, Unterholzner) gebilligt.
Die Abg. Staffler und Köllensperger haben einen Minderheitenbericht zu den Gesetzentwürfen Nr. 65 und 66 sowie zum Gesetzentwurf Nr. 67 angekündigt.
Vorsitzender Helmuth Renzler berichtet von zügigen Arbeiten und konstruktiver Diskussion im Ausschuss, „auch weil die Antworten der Landesregierung aufschlussreich waren“. Es sei „unter der gegebenen Situation ein insgesamt ausgewogener Haushaltsvoranschlag, vorbehaltlich der endgültigen Zahlen“. Da auf der Einnahmenseite die Zahlen noch nicht genau vorliegen, wurde für nächste Woche eine weitere, informelle Sitzung einberufen. Bei der heutigen Sitzung wurde auch eine Reihe von Änderungsanträgen der Landesregierung angenommen.